Ja, manche Ecken Berlins waren optisch nicht mehr ansehnlich. Da stimme ich zu. Allerdings tummeln sich ja wohl noch so viele Casino Cafés herum. Die dürften hier gar nicht erfasst sein.
Ja, manche Ecken Berlins waren optisch nicht mehr ansehnlich. Da stimme ich zu. Allerdings tummeln sich ja wohl noch so viele Casino Cafés herum. Die dürften hier gar nicht erfasst sein.
Am 25. April konnte wieder ein Schlag gegen das illegale Glücksspiel in Berlin gelandet werden. Polizei, Steuerfahndung und Ordnungsamt rückten aus. Sie führten Kontrollen in 27 Läden der Bezirke Spandau und Treptow-Köpenick durch. 76 Spiel- und Wettautomaten kamen auf den Prüfstand. Mit dem erschreckenden Ergebnis, dass es bei 74 Prozent von ihnen Beanstandungen gab.
Noch schwerer wiegen die zwölf ermittelten Straftaten, welche meist mit illegalem Glücksspiel verbunden waren. Außerdem stellte man 43 Ordnungswidrigkeiten fest. Insgesamt wirft dies kein gutes Licht auf die Betreiber.
Berlin intensiviert die Kontrollen sehr bewusst. Denn oft werden Geschäfte unter einer harmlosen Bezeichnung betrieben, während in den Hinterzimmern Glücksspiele stattfinden. Einige Shisha-Bars mussten sich nun auch den Kontrollen stellen. Dabei wurde ein Paket mit zwei Kilo unverzolltem Tabak entdeckt.
Häufig sind es keine einzelnen Betriebe, sondern organisierte Netzwerke die dahinter stecken. Deshalb kommt es auch mal zu Durchsuchungen in Reisebüros und Juweliergeschäften.
Im November beschloss der Senat einen Fünf-Punkte-Aktionsplan gegen Bandenkriminalität. Dieser beinhaltet eine geschlossene Zusammenarbeit der Behörden. Polizei, Finanzämter, Staatsanwaltschaft, Jobcenter, Ordnungs- und Jugendämter, aber auch die Ausländerbehörde sind mit dabei. Gewerbliche und steuerliche Vergehen sollen durch stärkere Kontrollen aufgedeckt werden. Scheingeschäfte, Geldwäsche und illegale Glücksspiele stehen dabei im Fokus.
Immer mehr Städte gehen gegen ihre Spielhallen-Flut vor. Was man vor Jahren bei der Lizenzvergabe verpasst hat einzudämmen, will man nun mit der Brechstange umsetzen. Zahlreiche Betriebe sollen schließen, weil sie den Mindestabstand unterschreiten oder eine andere Auflage missachten. Behörden stehen vor einem riesen Problem, welches ihnen der Gesetzgeber aufgebrummt hat. Ironischer Weise soll ein Glücksspiel, der Losentscheid, Klarheit bringen.
Doch viele Spielhallen-Betreiber wehren sich gegen diese Willkür. So auch nun in Solingen. Das Stadtgebiet besitzt 33 dieser Einrichtungen. Ginge es nach den Ordnungs- und Gewerbeämtern, würden bald nur noch sieben Stück von ihnen öffnen.
Keine Einrichtung hat bislang aufgegeben, Zwangsschließungen gab es noch keine. So stehen 19 Spielhallen in Solingen-Mitte, 13 in Ohligs und eine in Wald.
Stadtsprecherin Sabine Rische erklärt die aktuelle Situation: „Alle glücksspielrechtlichen Erlaubnisse, die erteilt werden konnten, sind erteilt. Dort, wo es zu Ablehnungen kommt, haben schon im vergangenen Jahr Anhörungen stattgefunden, zum Teil sind ablehnende Bescheide ergangen.“ Doch eben jene Spielhallen öffnen weiterhin für Kunden. Allerdings müssen diese Bescheide noch ihre Kraft per Gericht erhalten.
In elf Verfahren geht es bislang vor Gericht. 19 Härtefallanträge wurden gestellt. Dabei definiert der Glücksspielstaatsvertrag von 2012 ganz klar, wer seine Spielhalle behalten darf, oder? Dies scheint sich nur teilweise zu bestätigen.
Entscheidend ist unter anderem wann die Lizenz erteilt wurde. Sollte der Betreiber noch langfristige Zahlungsverpflichtungen haben, also Darlehen abbezahlen müssen, so erhält er wahrscheinlich den Vorzug. Abschreibungsfristen und die zukünftige Einkommenssituation des Antragstellers, sollen ebenso Berücksichtigung finden.
Momentan halten sich die Spielhallen-Unternehmer aus Solingen bedeckt. Es scheint noch alles offen zu sein, da bislang keine Absage erteilt worden ist. Mittlerweile befinden sich alle Einrichtungen jenseits der fünfjährigen Übergangsfrist. Jede Kommune darf dabei für sich entscheiden, wie sie die Spielhallen-Schließungen entscheidet. Oftmals kann dies wirklich nur per Los erfolgen.
Klarer ist der Fall beim Mindestabstand zu Kinder- und Jugendeinrichtungen.
Es ist die perfekte Ironie. Spielhallen leben vom Glücksspiel und bei ihnen soll nun das Los entscheiden. Irgendwie passend, wenn es da nicht um viele Jobs und Existenzen gehen würde.
In der Nacht zum Freitag haben sich zwei Männer am Glücksspiel bereichert, jedoch nicht legal. Das Einkaufszentrum „Hamburger Meile“ besitzt eine größer angelegte Spielhalle. Mit 79 Automaten und einer Multi-Roulette-Anlage mit 18 Sitzplätzen, gleicht die Einrichtung einer kleinen Spielbank.
Es war 0:08 Uhr und die verbliebenen zwei Mitarbeiter wollten gerade die Türen hinter sich schließen. Da warteten zwei Täter auf sie und zwangen sie gewaltsam wieder in die Spielhalle. Der 31-jährige Angestellte wurde zu Boden gestoßen. Seine 22-jährige Kollegin musste unter weiterer Gewaltandrohung den Tresor öffnen.
Schockiert von den Umständen, gab sie das Geld heraus. Mehrere zehntausend Euro sollen bei diesem Raubzug erbeuten worden sein. Das Geld verschwand in zwei Sporttaschen, bevor die Täter ihre Flucht antraten. Zuvor fesselten sie die Angestellten noch in einem Nebenraum.
Bis Hilfe eintraf, waren die Täter schon längst geflüchtet. Eine Fahndung mit 15 Streifenwagen blieb ohne Erfolg.
Das Landeskriminalamt nahm die Ermittlungen auf. Gesucht wird ein Räuber zwischen 1,90 und 1,95 Meter. Der andere war etwas kleiner, höchstens 1,90 Meter. Ihr osteuropäischer Akzent war deutlich heraus zu hören. Zum Tatzeitpunkt trugen sie komplett dunkle Kleidung.
Hinweise können telefonisch unter 040-428656789 eingereicht werden.
Spielhallen-Besucher klaute Zigarettenautomaten
Das Hamburger Abendblatt berichtete gestern über einen nicht alltäglichen Diebstahlfall in Bremerhaven. Der später tatverdächtige Spielhallen-Besucher hatte "zunächst längere Zeit an einem Spielautomaten gespielt". Später schlich er sich über einen Nebenausgang hinaus aus dem Gebäude, holte sich von draußen eine Sackkarre und stahl den Zigarettenautomaten. Dabei wurde er von einem weiteren Spielhallenbesucher unterstützt, der ihm die Tür aufhielt.
Geile Aktion. Da wurden die Verluste in Kippen ausgeglichen. Wers braucht.
Eine Prüfung der Spielhallen im Berliner Bezirk Tempelhof-Schöneberg förderte ein schlechtes Ergebnis zu Tage. Gerade einmal zwei der 35 Einrichtungen kamen ohne Verstöße davon. Geprüft wurden die Auflagen, welche die deutsche Hauptstadt in 2011 aufstellte.
Um dem schnellen Wachstum von Spielhallen Einhalt zu gebieten, wurden sehr strenge Rahmenbedingungen eingerichtet. Doch ohne Kontrollen, wissen die meisten Betreiber nichts davon. Oder sie ignorieren die Auflagen ganz bewusst, bis etwas geschieht.
Doch die Vorschriften zeigen Wirkung. Pro Jahr reichen einige Spielhallen ihre Schließung ein. Die Zahl sank in sieben Jahren von 584 auf nur noch 385 Betriebe. Mittlerweile sind alle bestehenden Genehmigungen ausgelaufen. Wer sein Angebot weiter betreiben möchte, muss sich um eine neue Lizenz bewerben. Dabei gilt es die neuen Bedingungen zu erfüllen.
Solange niemand vor Ort deren Einhaltung prüft, geht es mit reichlich Verstößen weiter. In Tempelhof-Schöneberg kam es deshalb schon zu elf Schließungen. Am meisten macht den Betreibern wohl der geforderte Mindestabstand von 500 Metern zu schaffen. Hinzu kommen aufgezwungene Schließzeiten von 3-11 Uhr morgens. Die Zahl der Automaten gilt es von zwölf auf acht zu reduzieren.
Wer diese und andere Auflagen nicht einhält, muss mit empfindlichen Geldbußen rechnen. Bei wiederholtem Verstoß können die Behörden den Betrieb einstellen.
SPD-Abgeordneter Buchholz erkennt die positive Entwicklung. Zeitgleich sieht er noch mehr Handlungsbedarf. „Bei den regelmäßigen Schwerpunkt-Razzien durch Polizei, Steuerfahndung und Ordnungsämter wurden massenhaft Verstöße festgestellt, aber viele Betreiber zahlen die Strafen aus der Portokasse. Darauf haben wir mit einer Verzehnfachung des Bußgeldrahmens von 50.000 auf bis zu 500.000 Euro reagiert“, so Buchholz.
Im Moment laufen noch einige Prüfungen im genannten Stadtbezirk von Berlin. Es geht dabei um den Mindestabstand sowie die Zuverlässigkeit des Betreibers. Einrichtungen mit zu wenig Abstand zueinander, müssen sich nun dem Losentscheid ergeben.
Dagegen legen die Unternehmer immer wieder Einspruch ein. Sie ziehen vor Gericht und erhalten gelegentlich Recht zugesprochen.
Spielhallen-Räuber wurde festgenommen
Der dringend tatverdächtige Spielhallen-Räuber hatte bereits am 25.Juni eine Spielhalle im Hamburger Stadtteil Schnelsen überfallen. Er war dabei mit einem Messer bewaffnet und erpresste damit unter Gewaltandrohung etwa 250 Euro. Es gab danach keine heiße Spur.
Zwei Wochen später konnte der Täter von der Polizei geschnappt werden, weil er an den Tatort zurück kehrte. Diesmal mit einem Baseballschläger bewaffnet. Der Hintereingang der Spielhalle war diesmal versperrt. Durch die Videoüberwachung konnte der geflüchtete Spielhallen-Räuber als mutmaßlicher Wiederholungstäter identifiziert werden und wenig später wurde der Täter festgenommen. Die Fingerabdrücke passten eindeutig zum Spielbank-Überfall.
Das ist schone erstaunlich. Aber wo kein Kläger, da kein Angeklagter. Kurios ist nur, dass sie erst jetzt mit den regelmäßigen Kontrollen beginnen. Man liest davon seit etwa zwei Jahren. Wären sie von Beginn an konsequent gewesen, hätten sie jetzt nicht so viel zu tun. Aber so können sie fleißig Bußgelder kassieren. War vielleicht so geplant.
Manne Lucha, Politiker der Gründen und Gesundheitsminister von Baden-Württemberg, will ein weitreichendes Rauchverbot erwirken. Dieses würde sich auf Gaststätten, Diskotheken, Festzelte, aber auch Spielhallen beziehen. Daher soll es zu einer Überarbeitung des bestehenden Landesgesetzes zum Nichtraucherschutz kommen. Nach der Sommerpause will man dann mit den Koalitionsfraktionen darüber debattieren.
Das zuständiges Landesministerium kommentierte die Idee wie folgt: „Es erscheint sinnvoll und fachlich notwendig, den Nichtraucherschutz auf sämtliche Gaststätten, ohne Ausnahmeregelung, auszuweiten.“ Eben diese Ausweitung beträfe dann auch Spielhallen. Was vermutlich zu Umsatzrückgängen führt. Allerdings wolle man die „Interessen der Betreiberinnen und Betreiber von Gaststätten, Diskotheken und Spielhallen ebenso“ berücksichtigen.
Baden-Württemberg geht es dabei nicht um die Bevormundung der Raucher, sondern den Schutz der Nichtraucher. Denn diese sind vom Qualmen ihrer Mitmenschen betroffen. Egal ob sie Mitarbeiter einer Spielhallen oder selbst dort zu Gast sind, jedoch nicht rauchen.
Das Rauchverbot sollte überall durchgesetzt werden, wo sich viele Menschen ansammeln. Dann sollen sie doch drei der max. zwölf Spielautomaten in einen extra Raum stellen. In meinem Umfeld ist die Zahl der Raucher auf fast null gesunken.
Persönlich habe ich noch nicht in einer Spielhalle gezockt. Jedoch schon mal einen Blick hinein geworfen. Die meisten Gäste rauchen, trinken Bier und daddeln da stundenlang vor sich hin. Die würde ich mir nicht vergraulen, aber zugleich die Nicht-Raucher respektieren.
Im November endete eine Übergangsfrist für Spielautomatenhersteller. Seitdem müssen die Geräte in Spielhallen mit eingeschränkten Möglichkeiten funktionieren. Ein Spieler darf pro Stunde deutlich weniger setzen und gewinnen. Was die lokalen Slot Machines weniger attraktiv macht. Die Branche sorgt sich, dass Spieler nun öfter staatliche Spielbanken besuchen und ins Internet abdriften.
Immerhin handelt es sich um eine Branche mit 450 Millionen Euro an jährlichem Umsatz. So schätzte es zuletzt das Bundesland Hessen ein. Dort gibt es momentan noch etwa 600 Spielhallen. Allerdings ist die Zahl weiterhin auf dem Rückzug. Neben den Einsatzmöglichkeiten, müssen Spielhallen auch einen Mindestabstand zueinander einhalten.
„Die Geräte sind langweilig geworden, die Leute haben weniger Spaß“, erklärt Thomas Knollmann, Sprecher der Deutschen Automatenwirtschaft. „Wir erwarten, dass es 2019 erhebliche Einbußen im zweistelligen Prozentbereich gibt.“ Knollmann kann bislang keine geringere Spielbeteiligung feststellen. Allerdings werden die Einbußen für dieses Jahr wohl einen zweistelligen Prozentbereich annehmen.
Übrigens: Für staatliche Spielbanken gelten die Beschränkungen nicht.
Cool, wenn Spielbanken mal wieder eine Extrawurst bekommen. Klar, da muss man meist einen längeren Weg zurücklegen und etwas Eintritt bezahlen. Das schreckt viele Spielsüchtige ab. Doch der Fairness halber, sollte man auch dort die Einsatz- und Gewinnbeschränkungen festlegen.
Mit der „Technische Richtlinie 5.0“ stellt der Gesetzgeber die Automaten-Hersteller vor große Herausforderungen. Alles zum Zwecke des Spielerschutzes, heißt es. Doch Suchtexperten bezweifeln, dass die neuen Einschränkungen tatsächlich Wirkung zeigen. Weniger gespielt wird deshalb nicht.
In der Theorie klingt alles gut. So wurde der Höchstgewinn pro Stunde von 500 auf 400 Euro herabgesetzt. Außerdem muss ein Spiel mindestens fünf Sekunden dauern und der Spieler muss für die nächste Runde stets eine Taste drücken. Dadurch soll er mehr einbezogen werden und nicht so schnell die Kontrolle verlieren.
Zehn Monate besteht diese Regelung nun schon, sodass ein erstes Fazit angebracht ist. Leider haben die Entwickler von Spielautomaten gewisse Lücken in der Gesetzgebung gefunden.
Die 5-Sekunden-Regel wird eingehalten. Allerdings dauert es jetzt so lange vom Geldeinwurf bis zur Umwandlung in Credits. Das Spiel selbst bleibt gewohnt schnell und die Walzen stehen nach etwa zwei Sekunden still. Die Gesetzgebung benötigt also dringend eine Korrektur dahingehend und muss präziser formuliert werden. Ausgerechnet das Drehen der Walzen sollte eine Verlangsamung erhalten. So sieht es auch Konrad Landgraf von der Landesstelle Glücksspielsucht Bayern.
Ein Umgehen der Technischen Richtlinie 5.0 sieht die Branche nicht. Der Dachverband der Deutschen Automatenwirtschaft erklärte hingegen, dass es sich um einen „gravierenden Denkfehler“ handele.
Denn im Wortlaut der Spielverordnung steht klar geschrieben, dass ein Spiel mit dem Geldeinwurf beginnt. Das Drehen der Walzen beginnt tatsächlich erst fünf Sekunden später. Dieselbe Zeitspanne muss lediglich zwischen der nächsten Münze vergehen.
„Deshalb bezieht sich die Mindestspieldauer nur auf die zeitliche Komponente ohne Aussage, was in dieser Zeit spielerisch passiert“, verteidigt Georg Stecker, Vorstandssprecher der Deutschen Automatenwirtschaft e.V., die Maßnahme.
Hersteller orientieren sich genau am Wortlaut und fühlen sich damit im Recht. Immerhin hat die „Physikalisch-Technische Bundesanstalt“ alle diese Automaten geprüft sowie genehmigt.
„Alles, was zwischen dem Einsatz des Geldes und der Auszahlung des Gewinns beziehungsweise bis zur Einstreichung des Einsatzes passiert, das ist das Spiel. Wie die einzelnen Spielabschnitte gestaltet werden, liegt einzig und allein beim Spielentwickler und seiner Kreativität", erklärte Stecker.
Immer wieder schön, wie löchrig Gesetze formuliert werden. Da befasst sich kaum jemand mit der eigentlichen Materie. Dazu hätten man mal selbst an Automaten spielen müssen.
Abgesehen davon, interessiert es einen Spielsüchtigen nicht, ob er 500 oder 400 Euro die Stunde gewinnen kann. Er wettet aus anderen Gründen immer wieder. Die Einsatzbeschränkung schützt ihn davor, zu schnell alles Geld und das anderer zu verzocken. Doch damit ist seiner Spielsucht nicht geholfen. Es wird halt nur alles verzögert auftreten. Wieder so ein nur halb zu Ende gedachtes Gesetzeswerk.
Kürzlich fanden Kontrollen in den Tempelhofer Spielhallen statt. Im Berliner Stadtbezirk fanden die Beamten allerlei Verstöße. Polizei, Ordnungsamt, Finanzamt, Zoll und Steuerfahndung hatten alle Hände voll zu tun. Insgesamt 52 Auffälligkeiten wurden erfasst. Kaum ein Betrieb hielt die Gewerbeordnung in allen Belangen ein. Das Resultat: Ein mangelhafter Jugendschutz, eine Missachtung vom Rauchverbot und vieles mehr.
Auch veraltete Software fanden die Beamten. Schlussendlich wurde der Betrieb von zwei Geldspielgeräten untersagt. Anschließend erfolgte deren Abtransport.
Es kam sogar zu einer Spielhallen-Schließung, weil die Aufsichtspflicht verletzt wurde. Das amtliche Siegel an der Tür bestätigt, dass hier vorerst niemand daddeln darf.
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