Während Novomatic auf der einen Seite um den legalen Betrieb seiner Spielstätten bemüht ist, werden Klagen an die nicht-lizensierte Konkurrenz verteilt. So sieht man sich vor Gericht relativ häufig wieder. Oftmals punktet der Konzern dabei auch kräftig. Doch nicht nur Mitbewerber werden aufs Korn genommen, auch die Gesetzgebung muss sich zur Wehr setzen.

Zunächst gewann man vor dem Obersten Gerichtshof (OGH), welches eine Aufhebung des Glücksspielgesetzes beim VfGH beantragt hatte. Doch im aktuellen Urteil zieht Novomatic den Kürzeren. Mehrere beim Verfassungsgerichtshof eingegangene Beschwerden wurden im Oktober abgelehnt. Der VfGH sieht keine Begründung als gerechtfertigt, warum das Glücksspielmonopol gegen die Verfassung verstoßen sollte. Ebenso wenig gegen die EU-Richtlinien.

Österreich hält sich sehr strikt an sein aufgestelltes Glücksspielgesetz. Damit sind praktisch gesehen nur wenige Konzessionen erlaubt. Doch was der VfGH versucht, gefällt dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) überhaupt nicht. Deshalb gab es schon mehrfach eine Verwarnung. Denn die Casinos Austria sind immerhin im teilstaatlichen Besitz und agieren als Platzhirsch. Das stößt Novomatic seit Jahren sauer auf.

Casinos und Lotterien sind fester Bestandteil des Konzerns. Auch wird der Eindruck erweckt, dass bei neuen Vergabeverfahren die Casinos Austria bevorzugt werden. Genau das verstößt aber gegen ein gesundes Wettbewerbsverhältnis nach den EU-Richtlinien. Novomatic wiederum klagte erfolgreich gegen drei kleine Spielhallen, welche „Kajot“-Automaten aufgestellt haben. Zwei Gerichten entschieden in den drei Fällen für Novomatic, weil sie eine Verletzung des Unlauterer-Wettbewerbs-Gesetzes erkannt haben.

Die Gegenargumente der Betreiber fielen dagegen unter den Tisch. Sie hatten den fehlenden Spieler- und Jugendschutz bemängelt. Das Oberlandesgericht (OLG) hat hier eindeutig entschieden.