Nun ist es amtlich, denn der EuGH hat mit einem Grundsatzurteil endgültig entschieden, dass der deutsche Glücksspielstaatsvertrag nicht mit europäischem Recht zu vereinbaren ist. Das deutsche Recht zu den Sportwetten entspricht nicht dem Recht der Europäischen Union und hat in diesem Punkt auch keinerlei Wirkung, denn das europäische Recht hat immer Vorrang vor der Rechtslage in den entsprechenden Ländern der Europäischen Union.

Neue Gesetze werden gefordert

Mathias Dahms, der Präsident des Deutschen Sportwettenverbandes sieht das Urteil des europäischen Gerichtshofes sehr nüchtern. Er sagte zu dem Urteil lediglich, dass sich wieder einmal bestätigt habe, dass der Glücksspielstaatsvertrag nicht umgesetzt werden könne. Es sei nun Zeit, um neue Reformen zum Glücksspielgesetz zu schaffen, so Dahms.
Georg Stecker, der Vorstandssprecher des Dachverbandes „Die Deutsche Automatenwirtschaft e.V.“ kann dem Urteil jedoch noch mehr abgewinnen. Seiner Ansicht nach wird dieses Urteil vom europäischen Gerichtshof dafür sorgen, dass die gesetzlichen Regelungen in Bezug auf das Glücksspiel in Deutschland nun zumindest ins Wanken gerate. Durch das Urteil würde nun ein wichtiger Teil des Glücksspielstaatsvertrages wegfallen und muss zwangsläufig erneuert werden. Stecker sieht hierin die Chance, dass auch die anderen Teile des Vertrages genauer geprüft werden. Auch Stecker fordert eine Reform, um das Glücksspiel in Deutschland neu zu regeln.

Das Urteil zeigt Fehler in der Legislative auf

Bei dem neuen Urteil des EuGH handelt es sich nicht um das erste Urteil, das den deutschen Glücksspielstaatsvertrag kritisiert und für unzulässig erklärt. Insgesamt handelt es sich hierbei bereits um die dritte Schlappe, die die Bundesrepublik hinnehmen muss. Natürlich stellt sich nun auch die Frage, weshalb es dazu überhaupt kommen musste.
Im Jahr 2006 hatte das Bundesverfassungsgericht bereits den Lotteriestaatsvertrag zum Teil als rechtswidrig erklärt und auch vom EuGH gab es diesbezüglich schon eine Rüge. Ein weiteres Urteil vom EuGH gab es dann im Jahr 2010, in dem der Staatsvertrag für nichtig erklärt wurde. Der deutsche Staat hätte nun genug Zeit gehabt, die Glücksspielgesetze zu ändern.