Der europäische Gerichtshof hat den bestehenden Glücksspielstaatsvertrag der Bundesrepublik Deutschland erneut bemängelt. Bereits am Donnerstag der vergangenen Woche verkündete der EuGH ein Urteil, nachdem Deutschland den Sportwetten-Betreibern keinerlei Strafen mehr auferlegen darf, wenn sie ihren Service und ihre Dienstleistungen ohne eine gültige Lizenz betreiben. In der Urteilsbegründung heißt es, dass ein Land, das ohne Lizenzen agiert, nicht das Recht haben sollte, Strafen aufzuerlegen. Deutschland sollte also schnellstens eine Lösung zu finden, um den Glücksspiel-Betreibern im Internet die Möglichkeit zu geben, eine Lizenz zu erhalten.

Der Staatsvertrag

Im Jahr 2012 legte die Bundesrepublik einen Staatsvertrag fest, nachdem eine bestimmte Anzahl von Lizenzen im Bereich der Sportwetten vergeben werden sollten. Alle anderen Glücksspiel-Bereichr jedoch sollten davon unberührt und auch weiterhin illegal bleiben. Bereits im Jahr 2014 sollten 20 Lizenzen vergeben werden, da es jedoch zu Fehlern bei der Vergabe kam, konnte die eigentliche Vergabe nicht stattfinden. Nach Ansicht des europäischen Gerichtshofes ist der Staatsvertrag allerdings nicht durchsetzbar, da es nicht zu einer Lizenzvergabe kam. Durch diesen Stillstand kann es natürlich nicht zu einer Aufhebung des Monopols kommen, das aber mit den Freihandelsregeln der EU nicht einhergehen kann.

Die Kritik des EuGH

Kritisiert wurde auch die fehlende Transparenz in Bezug auf das Vergabeverfahren. Hierzu sagte der Präsident der Deutschen Sport Betting Association, Mathias Dahms, das die Glücksspielregeln in Deutschland überarbeitet werden müssen. Maarten Haijer, der Zur Zeit als Leiter des europäischen Verbandes für Glücksspiele fungiert, hatte die europäische Kommission sogar dazu aufgefordert, Vollstreckungsmaßnahmen gegen die Bundesrepublik einzuleiten, damit das Land dazu gezwungen wird, die Glücksspiel-Gesetze endlich zu überarbeiten. Dem Staat entgehen natürlich außerdem hohe Einnahmen.