In Österreich zieht das neue Gesetz zum „kleinen Glücksspiel“ doch weitere Kreise, als zunächst vermutet und in Zukunft wird damit zu rechnen sein, dass sich auch die Gerichte mit diesem Thema beschäftigen müssen. Auch in der Steiermark wird mit dem Jahreswechsel das kleine Glücksspiel verboten sein. In den Augen einer Anwältin aus Graz ist dies nicht nur eine „faktische Enteignung“ der Betreiber dieses kleinen Glücksspiels, sondern sie hält dieses neue Gesetz auch für rechtswidrig. Aus diesem grund will sie nun gegen dieses Gesetz klagen.

Nur noch 3 Automatenbetreiber

Sowohl in der Steiermark als auch in Graz wird eine Gesetzesänderung im Jahr 2016 erleben, denn auch hier tritt das neue Gesetz in Bezug auf das kleine Glücksspiel am 01.01.2016 in Kraft. Hierdurch wird das Automatenspiel in der gesamten Steiermark auf ein Minimum reduziert. Waren es bis zum 31. Dezember 2015 noch über 700 Betreiber, die die einarmigen Banditen aufstellen durften, werden es ab dem 01. Januar 2016 nur noch 3 Unternehmen sein, die eine der begehrten Lizenzen für den Betrieb von Spielautomaten erhalten.

Die Betreiber wehren sich

Vielen Betreibern gefällt die strenge Reglementierung natürlich überhaupt nicht. Insbesondere die bisherigen Betreiber, die jetzt das kleine Glücksspiel zum Beispiel in Gaststätten nicht mehr anbieten dürfen, sehen sich in ihrer Existenz bedroht. Gemeinsam mit der Anwältin Julia Eckhart aus Graz werden sie jetzt den juristischen Weg beschreiten, um eventuell doch noch die Erlaubnis zu erhalten, auch im Jahr 2016 die Spielautomaten aufstellen und betreiben zu dürfen.
Nach Ansicht der Juristin ist dieses neue Gesetz eine Zumutung und außerdem eine faktische Enteignung für die bisherigen Betreiber. Es sei auch deutlich geworden, dass in den Bundesländern, in denen das Gesetz bereits eingeführt wurde, insbesondere Novomatic profitiere. Aus diesem Grund wird dieses Gesetz auch inzwischen als „lex novomatic“ bezeichnet.