In Hessen wurde das seit mehreren Jahren andauernde Sportwettenkonzessionsverfahren nun vom Verwaltungsgerichtshof gestoppt. So wurde das erstinstanzliche Urteil des Verwaltungsgerichts in Wiesbaden bestätigt. In der Urteilsbegründung hieß es, dass die Entscheidung des Glücksspielkollegiums in Bezug auf die Vergabe der Lizenzen für die Sportwetten-Betreiber verfassungswidrig seien, denn das Gremium sei nicht ausreichend legitimiert und bundesstaatlich unzulässig.
Fehlerhafte Durchführung bei der Lizenzvergabe
Außerdem, so der Verwaltungsgerichtshof, sei eine Durchführung der Vergabe fehlerhaft gewesen, da gegen das Transparenzgebot verstoßen wurde. Da die Auswahlkriterien nicht vernünftig gewichtet worden waren, verstieß das Konzessionsverfahren gegen das verfassungsrechtliche Grundrecht der Berufsfreiheit der Lizenzbewerber. Der Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs ist nicht anfechtbar. Mathias Dahms, DSWV-Präsident sagte zu dem Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs: „Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat heute den Glücksspielstaatsvertrag zertrümmert. Die Sportwettenanbieter haben über Jahre hinweg einen enormen Aufwand betrieben, um am Konzessionsverfahren teilzunehmen und in Deutschland endlich Rechtssicherheit und faire Wettbewerbsbedingungen zu erhalten. Gleichzeitig haben wir mehr als eine halbe Milliarde Euro an Wettsteuern an die Länder gezahlt. Mit dem heutigen Beschluss rücken die Sportwettenlizenzen, auf die wir alle hingearbeitet haben, in weite Ferne.“
Die Konsequenz des Beschlusses
Durch den Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs dürften nun auch weiterer Entscheidungen des Glücksspielkollegiums verfassungswidrig sein. Somit wäre der Glücksspielstaatsvertrag in seinen Fundamenten erschüttert. Auch Dahms wünscht sich nun die Unterstützung von weiteren Bundesländern und sagte: „Wir benötigen jetzt dringend einen konstruktiven Dialog über einen glücksspielrechtlichen Paradigmenwechsel in Deutschland. Das Regulierungschaos muss ein Ende haben. Die hessische Landesregierung hat hierfür gerade eine vernünftige Diskussionsgrundlage vorgelegt.“