Seit Anfang Oktober 2014 hat die Bezirksregierung von Nordrhein-Westfalen einen tollen Plan umgesetzt. Sie hob die Gebühr für den Betrieb einer Lotto-Annahmestelle von nur 100 auf stolze 1.250 Euro an. Außerdem wurde entschieden, dass künftig nicht mehr WestLotto, sondern die Betreiber der Annahmestellen diese Gebühr zu tragen haben. Sonderlich erfreut waren diese darüber natürlich nicht. Doch der Regierungs-Willkür stellte sich der Verband entgegen, mit einem ersten kleinen Erfolg.
Das Gutachten eines Anwalts könnte die Lage für die über 3.600 Unternehmer ändern. Das hat auch die Aufmerksamkeit des Haushalts- und Finanzausschusses geweckt, der nun mehr Informationen zu der neuen Regel haben will. Die Begründung zur Änderung von WestLotto auf die Annahmestellen sei dabei vorrangig. Doch diese geforderte Reaktion liegt knapp eine Woche zurück.
Verbandsgeschäftsführer Buller will „kurzfristige Terminvorschläge aus Düsseldorf“ und dann soll nicht nur über „unberechtigte Gebührenbescheide“, sondern auch eine überfällige „Erhöhung der Provisionen“ gesprochen werden. “Es wird Zeit, dass endlich Bewegung in das Thema kommt – für immerhin über 3.600 Annahmestellen in NRW“, so Buller.
Bereits am 27.02.2015 kam vom Minister bereits die Aufforderung an die NRW Bank, sich mit weiteren Vorschlägen zur Unterstützung der Annahmestellen zu melden. Die NRW Bank hat die Mehrheit an WestLotto.