„Auf ein Letztes“, muss sich dieser Croupier wohl gedacht haben. Sein ehemaliger Arbeitgeber unterstellte ihm das Verschwinden eines 500-Euro Jetons und entließ ihn daraufhin. Der Mann zog vor Gericht und erst in der vierten Instanz erhielt er sein Recht. Der Streit endete mit einem Vergleich. Der ehemalige Croupier erhält eine Abfindung in Höhe von zwei Monatsgehältern.
Arbeiten darf er dort nun trotzdem nicht mehr, womit er sich aber bestimmt abfinden kann. Der 50-Jährige hatte in der ersten Anklage vom Amtsgericht eine Strafe von 1.350 Euro aufgebrummt bekommen, das Landgericht entschied bei der Berufung auf eine Milderung mit 750 Euro. Beim Arbeitsgericht wollte man seine Kündigung nicht rückgängig machen. Das Landesarbeitsgericht war schlussendlich auf seiner Seite und brachte ihm somit noch wenigstens 6.000 Euro ein.
Ein Gast der Spielbank soll im Januar 2013 an einem Abend gesehen haben, dass der Croupier einen violetten Chip von 500 Euro in sein Sakko steckte. Auf den Bildern der Kameras konnte man ihm dies scheinbar nachweisen. Doch die Aufnahme sei viel zu unscharf dafür, klagte der Croupier. Die bewiesene Wahrheit konnte auch Richter Ulrich Kubicki nicht zu Tage fördern. Jedoch handelte er einen Vergleich aus, mit dem sich der Croupier dann zufrieden gab.