Das Bundeskabinett hat getagt und sich dabei mit dem Entwurf der möglichen Neugestaltung der Spielverordnung befasst. Allem Anschein nach konnten die Vorgaben des Bundesrates vom 5. Juli 2013 umgesetzt werden. Zu diesem geht die Vorlage nun wieder zurück und danach könnten die schärferen Regeln in Kraft treten. Darüber erfreut sind die Spielhallen-Betreiber überhaupt nicht. Bundesminister Sigmar Gabriel bezeichnet es aber sehr positiv:
"Der Spieler- und Jugendschutz bei gewerblichen Geldspielgeräten ist ein wichtiges Anliegen der Bundesregierung. Nicht nur, aber insbesondere auch das Verbot des Punktespiels wird dazu beitragen. Daher haben wir die Maßgaben des Bundesrates, die die Anforderungen an diese Geräte weiter verschärfen, in unseren Verordnungsentwurf übernommen."
Der Entwurf bezieht sich vor allem auf Gaststätten die Geldspielgeräte aufgestellt haben. Statt der bisherigen drei Stück ist dann nur noch eines erlaubt. Außerdem müssen alle Automaten nachgerüstet werden, um dem Prinzip der Spielerkarte zu entsprechend. Fortan darf kein Spieler mehr wetten, sofern er diese Karte nicht in den Automat gesteckt hat. Bei der Datenerhebung setzt der Gesetzgeber dann zudem voraus, dass die Geräte wesentlich detaillierter die Umsätze erfassen, um der Steuerhinterziehung vorzubeugen.
Die Maßgaben des Bundesrates beziehen sich außerdem das Entfernen der Automatiktaste, das Senken des Maximaleinsatzes von 80 auf 60 Euro, sowie die Reduzierung des Maximalgewinns pro Stunde von 500 auf 400 Euro, vor.