Nicht nur Deutschland hat mit seinem Glücksspielstaatsvertrag wenig richtig gemacht, auch die Gesetzgebung in Österreich missfällt der EU-Kommission. Nun gab es dazu auch ein Urteil, welches hoffentlich auf die ganze Branche ausgeweitet wird. Vier Automatenbetreiber hatten gegen das geltende Glücksspielgesetz geklagt und erhielten nun ihr Recht.

Das Glücksspielmonopol in Österreich ist EU-rechtswidrig, heißt es vom Landesverwaltungsgericht Oberösterreich im aktuellen Urteil. Die Vorgaben des maximalen Einsatzes von 10 Euro und einem Höchstgewinn von 10.000 Euro, sind nur dann genehm, wenn auch eine Landeskonzession vorliegt. Von diesen werden nur drei Stück pro Bundesland ausgewiesen.

Die klagenden vier Betreiber hatten Probleme mit der Finanzpolizei bekommen, weil sie einige Richtlinie nicht eingehalten haben sollen. Zur Strafe wurden die Geräte komplett beschlagnahmt und ihnen somit die Existenzgrundlage genommen. Sie bekamen nun erst einmal Recht, aber das große Urteil des EU-Gerichts steht noch aus. Dieses hat vom Urteil Notiz genommen und will sich der Gesetzgebung Österreichs nun annehmen.

„Glücksspielmonopole sind nur dann zulässig, wenn sie das Ziel des Spielerschutzes und der Kriminalitätsbekämpfung verfolgen“, erklärt der EU-Gerichtshof. Die Verantwortung zur Umsetzung dieser Vorgabe, liegt aber bei den nationalen Gerichten. Dem LVWG in Österreich fehlt bislang jeder Nachweis dafür, dass sich Kriminalität und Spielsucht durch solche Gesetze eindämmen lassen. Der Staat scheint mehr seine eigenen Interessen zu verfolgen, um die Einnahmen zu maximieren.