Lotto und andere Glücksspiele dürfen in Österreich fröhlich beworben werden. Es gibt nur wenige Einschränkungen, aber das soll sich bald ändern. Österreichische Gerichte prüfen bereits die Möglichkeiten, ob das Glücksspielgesetz noch aktuell ist, erklärte die EU-Generalanwältin Eleanor Sharpston. Sie hat auch den Vorschlag gegeben, Glücksspielwerbung zwecks des Verbraucherschutzes zu unterbinden.
Die nationalen Gerichte müssen prüfen, inwieweit die Gesetzgebungen in Bezug auf das Werben verhältnismäßig sind. In Österreich ist hierfür der Unabhängige Verwaltungssenat (UVS) zuständig. Werbung die zum Spielen animiert, entspricht nicht dem Niveau des Verbraucherschutzes, erklärte Sharpston weiter. Sie spricht von einer „expansionistischen Geschäftspolitik“, die nicht einzelnen Unternehmen, sondern der ganzen Branche dienlich wären. Das Glücksspielmonopol bzw. die wenigen verfügbaren Lizenzen schützen den Verbraucher und Spieler.
Die Bekämpfung der Kriminalität und der Spielerschutz sind höher anzurechnen als der eventuelle Schaden am freien Dienstleistungsverkehr, teilte die Gutachterin mit. 15 Casinolizenzen für Österreich und je drei pro Bundesland für das kleine Glücksspiel, sind zulässig.
Nun liegt es beim UVS, wie er dieses Urteil wertet. Ein Freifahrtschein wenn man so will. Kontrollen werden sowieso regelmäßig durchgeführt und illegal aufgestellte Spielmöglichkeiten mit realen Einsätzen konfisziert. Ob daraus jetzt eine Verschärfung des Werbeangebots entsteht, ist schwer zu sagen.
Jedoch kam die Frage, wie man die Gesetze in eine bessere Verhältnismäßigkeit setzen könnte, eben vom UVS. Dieser wird also eine Absicht damit bezweckt haben.