Den Spielhallen einen Riegel vorschieben, die Entstehung neuer Einrichtung erschweren und die bestehende Lokale mit höheren Auflagen versehen, so dachte sich die Regierung, würde es machbar sein. Die Gesetze für dieses Vorhaben wirkten nicht in dem Umfang, wie man es sich gewünscht hatte. Im schlimmsten Fall wird die Gesetzgebung noch als verfassungswidrig erklärt.
Hessen hat seit gut einem Jahr ein neues Spielhallengesetz, welches die Ausbreitung der Glücksspielstätten verhindern sollte. Bestehende Spielhallen dürfen nur noch 18 Stunden täglich geöffnet haben. Zwischen 4 und 10 Uhr morgens müssen alle Lokale geschlossen bleiben, um vor allem die Jugendlichen zu schützen. Denn einige von ihnen fanden auf dem Weg zur Schule auch solche Einrichtungen und kamen vom eigentlichen Ziel ab.
Dann wäre da noch die Abstandsregel von mindestens 300 Metern in der Luftlinie. Mehrfachkonzessionen sind nicht mehr erlaubt, womit auch nur noch eine begrenzte Anzahl an Spielgeräten erlaubt ist. Sollten neue Konzessionen ausgestellt werden, dürfen diese höchsten 15 Jahre ohne erneute Kontrolle gelten.
Die Zahl der aufgestellten Spielautomaten steigt nicht mehr so schnell wie bis 2010, aber man hatte sich eine größere Wirkung erhofft. Das Hessische Wirtschaftsministerium zählte 60 neue Spielhallen nach dem Inkrafttreten des Gesetzes. Hierbei fließen auch verlängerte Konzessionen, die nur einen neuen Antrag gestellt haben. Die Behörden bemängeln indes, dass es an den nötigen Kontrollen fehlt, um die Spielhallen auf den rechtskonformen Betrieb zu überprüfen.