Auch in Dortmund will man die Zahl der Spielhallen deutlich reduzieren. Angefangen hat es mit dem Glücksspielstaatsvertrag aus 2012. Dieser legte nicht nur für die Onlinewelt fest, wie künftig alles auszusehen hat, auch den Spielhallen geht es damit an den Kragen. Der GSV legte fest, dass 350 Meter Luftlinie zwischen einzelnen Spielhallen, sowie Einrichtungen für Kinder- und Jugendhilfe bestehen müssen.
Ältere Betriebe erhalten eine Übergangsfrist von fünf Jahren. Wer nach dem 28.10.2011 eine Spielhalle eröffnet hat, muss nach einem Jahr die Regeln einhalten. Natürlich beharrt jeder Betrieb auf seinen Standpunkt. "Das heißt, dass wir ab Anfang November verstärkt einschreiten müssen", kündigt Ingo Moldenhauer an. Er ist als Leiter des städtischen Ordnungsamtes Dortmunds tätig.
204 Spielhallen besitzt Dortmund derzeit und viele davon liegen direkt nebeneinander. So ergeben sich 128 Standorte für die Daddelhallen. Nach dem Motto „Einer muss gehen“, wird es deshalb zu großen Diskussionen kommen. Allein die Ämter haben die Entscheidungsgewalt, wer bleiben darf und wer schließen bzw. umziehen muss.
Auch den Besitz der Mehrfach-Konzessionen hat man Einhalt geboten. Seit dem neuen Gesetz kam dadurch kein neuer Bauantrag für eine neue Spielhalle zustande. Doch die Betreiber wollen sich die Willkür der Ämter nicht gefallen lassen. "Wir gehen davon aus, das wesentliche Regelungen des Gesetzes, die Spielhallen betreffen, verfassungswidrig sind", meint Michael Eulgem, Chef des Deutschen Automaten-Verbandes aus Köln.