Das eigentlich so gut kontrollierte kleine Glücksspiel, geriet bei einer Wirtin in Wien aus den Fugen. Sie hatte durch eine Firma in der Steiermark einen Spielautomaten aufstellen lassen. Diese hatte einen Teil des Lokals gemietet, um dort das Gerät betreiben zu dürfen. Die Einstellungen am Automaten wurden via Internet vorgenommen. Doch dabei hielt sich die Firma nicht an die örtlichen Vorschriften.
Pro Dreh dürfen maximal 50 Cent gesetzt und 20 Euro gewonnen werden können. Damit will die Regierung den Ball flach halten und die Spielsucht eindämmen. Jedoch waren an dem Spielautomaten nachweislich höhere Einsätze möglich und größere Auszahlungen wurden angepriesen. Der Spieler soll auf diesem Wege 20.000 Euro verzockt haben und stellte dann Anklage gegen die Betreiberin.
Diese wusste zunächst nicht so recht, was sie davon halten sollte. Schließlich hatte sie den Platz für das Gerät nur vermietet, es aber nicht selbst betrieben. Natürlich verdiente sie auch an den Umsätzen mit, aber wie viel genau, konnte nicht festgestellt werden. Den Schadensersatz von 10.000 Euro, muss sie nun mit der aufstellende Firma klären. Man einigte sich auf die Hälfte der eigentlichen Forderung, nachdem der Anwalt des Zockers ihm zur Einräumung einer Teilschuld geraten hatte. Die Betreiberin des Kaffeehauses dürfte sich in Zukunft zweimal überlegen, mit wem sie Geschäfte abschließt.