Die Spielhallen-Flut in Berlin hat schon vor zwei Jahren ein Ausmaß erreicht, dass nicht mehr tragbar war. Die Stadt hatte reagiert und ein Gesetz zur Eindämmung der Spielhallen veranlasst. Wie erfolgreich dieses war, ist noch offen. Andere Städte folgen diesem Beispiel, weil die Nachteile die Vorteile mittlerweile überwiegen. Duisburg ist auch so ein Fall, wo die Spielhallen Überhand nehmen.
An 104 Standorten hat die Stadt bereits 140 Spielhallen lizensiert. Doch die pathologischen Spieler sind im gleichen Maß mitgewachsen, ganz zum Ärger der Sozialämter und der Landeskasse. Nun wurde ein Gesetz verabschiedet, dass wichtige Veränderungen bewirken soll und mit sofortiger Wirkung gilt.
Es beginnt bei den Öffnungszeiten. Spielhallen in Duisburg müssen künftig zwischen 1 und 6 Uhr geschlossen haben. Das Aufstellen von Geldautomaten in den Spielhallen ist nun verboten, damit die Spielsüchtigen nicht direkt nachkaufen können. Die größte Herausforderung für jeden Besitzer, besteht in einem glaubwürdigen Konzept zur Bekämpfung der Spielsucht. Außerdem müssen Namen wie „Casino“ oder „Fortunas Heimat“ in die Bezeichnung „Spielhalle“ geändert werden.
Ein anderer Passus spricht von dem Verbot „besonderer Werbung“, auf deren Details zur Erkennung aber nicht weiter eingegangen wird. Die konkrete Definition bleibt aus, die Willkür der Behörden hat damit zugenommen. Ob diese Maßnahmen wirklich Früchte tragen werden, bleibt abzuwarten. Gewerbe-Abmeldungen werden wohl nicht geschehen. Neue Spielhallen müssen aber einen Mindestabstand von 350 Metern zu Kindergärten, Schulen und anderen Spielhallen haben.