Der beliebte Adventskalender mit Rubbellosen von West Lotto hat bisher für viel Freude gesorgt und konnte ein stetig steigende Teilnehmerzahl verbuchen. Doch in diesem Jahr gibt es ihn nicht mehr. Mit einem Entschluss des Landgerichts Bonn dürfen die Rubbellose nicht mehr verkauft und für die Aktion keine Werbung mehr gemacht werden. Der Schock sitzt beim Unternehmen und den freudigen Käufern tief. Doch wie kam es dazu.
Dazu muss man einen Blick auf die Konkurrenz von West Lotto werfen. Die Tipp24 Service Ltd., ein Unternehmen aus Großbritannien, hat gegen den Lotto Anbieter geklagt. Angeblich soll der Adventskalender die Spielsucht fördern und diese Ansicht teilte auch das Bonner Landgericht. Man sollte hier erwähnen, dass Tipp24 sein Lotto in Deutschland unter illegalen Bedingungen anbietet.
Doch das Gericht interessierte sich nur für die Rubbellose-Aktion und stellte eine einstweilige Verfügung aus. Die Justiz stellte sich damit auf die Seite von Tipp24. Theo Goßner, der Geschäftsführer von West Lotto, hat protestiert. In seinen Augen sei Spielsucht kein Thema, da es sich hierbei um eine zeitlich begrenzte Aktion handele.
Der Ärger ist verständlich, denn die Rubbellose waren immer ein krönender Abschluss des Jahres und brachte dem Unternehmen einen nicht unerheblichen Teil seines Jahresumsatzes ein. Man kündigte an, dass West Lotto gegen diese Entscheidung vorgehen werde.
Was haltet ihr davon? Macht eine solche Weihnachtsaktion wirklich süchtig?