Bereits am 2. Juni hatte der Berliner Senat das neue Spielhallengesetz verabschiedet. Dieses setzt die Spielhallen ganz schön unter Druck. Sie haben nun vorgeschriebene Öffnungszeiten, müssen unter einander und zu Einrichtungen für Kinder und Jugendliche einen Mindestabstand einhalten und dürfen auch nicht mehr so viele Spielautomaten aufstellen wie vorher. Schon vor dem Gesetz existierende Spielhallen dürfen bestehen bleiben. Allerdings nur bis 2016. Dann müssen sie sich für eine neue Lizenz bewerben und die neuen Regeln einhalten.
Ein Planungsbüro von Berlin hat eine theoretische Stadtkarte der wichtigsten Bezirke entworfen. Unter Beachtung der neuen Einschränkungen wird es keine Spielhallen mehr geben. Nur in wirklich ausgegrenzten Gebieten wäre es noch erlaubt, eine Spielhalle zu betreiben. Dirk Lamprecht, der Chef vom Wirtschaftsverband sagt dazu: „Es bleiben fast keine Standorte übrig, an denen das seit mehr als 60 Jahren am Markt befindliche legale Gewerbe ausgeübt werden darf“. Dieser Fakt und die bisherigen Auswirkungen auf die Einnahmen, schüren bei den Betreibern die Existenzängste.
Doch sie geben nicht auf. In einer Flut von Klagen soll das große Übel abgewendet werden. Einige von über 400 geplanten Verfahren seien bereits gestartet. Der Berliner Senat darf sich damit warm anziehen. Es stellt sich die Frage, ob es nicht gegen die Verfassung ist, wenn man einen Unternehmer seiner Selbstständigkeit auf diesem Wege beraubt?