Das Burgenland will heute eine Änderung des aktuellen Veranstaltungsgesetzes bewilligen. Der Zusatz sieht vor, dass ab 2012 das „kleine Glücksspiel“ legal gestattet wird. Von den ursprünglich geplanten 800 Automaten, hat man sich auf genau 236 Stück geeinigt. Die daraus resultierenden Steuereinnahmen teilen sich die Gemeinden und das Land.
Für Rudolf Strommer ist es nicht zulässig, dass im Burgenland bisher viel illegales Glücksspiel betrieben wurde und vor allem die Jugendlichen leichten Zugang hatten. Deshalb hat sich die Regierung ein paar Besonderheiten einfallen lassen.
Wer ab 2012 in einer Spielhalle sein Glück versuchen möchte, muss zunächst einen gültigen Personalausweis vorzeigen. Das Personal ist verpflichtet danach zu fragen, da es ansonsten keine Spielgenehmigung gibt. Demnach erhält jeder Spieler eine Karte. Diese vernetzt sich mit jedem Spielautomaten und startet das Programm. Sie dient gleichzeitig als Datenspeicher für den Spieler, um wichtige Daten zu sammeln. Das Gesetz sieht auch vor, dass ein Spieler maximal drei Stunden am Stück spielen kann. Danach gibt es eine vorgeschriebene Pause.
Damit gerade Jugendliche nicht in Versuchung kommen, gilt ab 2012 ein Mindestabstand zu Schulen, Jugendzentren und ähnlichen Einrichtungen. Mindestens 200 Meter müssen Spielhallen von diesen entfernt sein.
Trotz der verantwortungsbewussten Ideen und der geplanten Umsetzung, sind nicht alle Parteien für das kleine Glücksspiel zu begeistern. Grüne und FPÖ sind gegen den Zusatz, werden aber wahrscheinlich keine Mehrheit bei der Abstimmung erringen können.