Bilanz zwei Jahre nach Inkrafttreten des Glücksspielstaatsvertrags
Der Arbeitskreis Wetten im Verband Privater Rundfunk und Telemedien e.V. (VPRT) schlägt die Einführung eines dualen Systems für den Sportwettenmarkt vor, in dem Konzessionen für private und staatliche Anbieter vergeben und beide einer staatlichen Aufsicht unterstellt werden sollen. Zum Glücksspielmarkt sollen nur lizenzierte Anbieter Zugang haben. Die im Arbeitskreis vertretenen Medienunternehmen halten das derzeitige Modell eines staatlichen Glücksspielmonopols für gescheitert. Das Modell eines dualen Sportwettensystems wurde bereits 2006 im VPRT-Arbeitskreis diskutiert.
Die aktuelle Forderung basiert auch auf einer Bilanz der vergangenen zwei Jahre seit In-Kraft-Treten des Glücksspielstaatsvertrages und nimmt Bezug auf die aktuellen Diskussionen der Sportministerkonferenz sowie die in Aussicht gestellte Kündigung des Staatsvertrages durch das Bundesland Schleswig-Holstein. Der Sprecher der Arbeitskreises, Thomas Deissenberger, erklärte: "Der Monopolstaatsvertrag hat sich für eine Kanalisierung des Glücksspiels als untauglich erwiesen". Zur Begründung führte er an, die Spieleinsätze wanderten in den Schwarzmarkt ab und die Werbeeinahmen der Medienunternehmen seien in vollem Umfang weggebrochen. Aus seiner Sicht würden alle Seiten von einem kontrollierten Sportwettenmarkt mit staatlichen und privaten Anbietern profitieren, z.B. auch der Sport. Letztlich würde dadurch auch der Staat wieder mehr finanzielle Spielräume gewinnen, so Deissenberger.
Zur Rechtfertigung des staatlichen Glücksspielmonopols wird nach der Rechtssprechung des Bundesverfassungsgericht eine konsequente und glaubhafte Erfüllung der staatlichen Suchtprävention vorausgesetzt . Jüngst hatte das Oberverwaltungsgericht Münster das Verbot von Internet-Glücksspielen des privaten Wettanbieters bwin für Nordrhein-Westfalen bestätigt.