Auf Anfang 2010 wird die Steuer für Spielbanken leicht erhöht. Gegen den Widerstand der Betreiber hat der Bundesrat beschlossen, den Schwellenwert für das Einsetzen der Progression bei den A-Casinos herabzusetzen. Das dürfte der AHV 22 Millionen mehr einbringen.
Die Spielbankenabgabe wird auf dem Bruttospielertrag erhoben, das heisst auf der Differenz zwischen den Spieleinsätzen und den ausbezahlten Gewinnen. Nach Verfassung und Gesetz beträgt sie zwischen 40 und 80 Prozent, was den Spielbanken eine angemessene Rendite garantieren soll.
Auf Empfehlung der Spielbankenkommision (ESBK) hin beschloss der Bundesrat nun, die Progression der Steuer für Casinos mit einer A-Konzession bereits bei 10 statt erst bei 20 Millionen Franken Bruttospielertrag einsetzen zu lassen. Damit gilt künftig für A-Casinos und für B-Casinos derselbe Schwellenwert.
Die sieben A-Casinos hatten der Verordnungsänderung opponiert. Wegen der schlechten Konjunkturlage sei eine Steuererhöhung nicht zu verantworten. Der Bundesrat weist darauf hin, dass die Branche noch immer überdurchschnittlich prosperiere. Zudem würden nur die Schwellenwerte harmonisiert, ohne dass sich die Progression verschärfe.
Der Bundesrat erwartet Mehreinnahmen von etwa 22 Millionen Franken für die AHV. 2007 haben die 17 Spielbanken dem Fiskus 482 Millionen Franken abgeliefert. Bei den A-Casinos gehen die Steuererträge vollumfänglich an die AHV, bei den B-Casinos zu 60 Prozent an die AHV und zu 40 Prozent an die Standortkantone. Insgesamt flossen so 421 Millionen in die AHV und 61 Millionen in die Kantone.