Schwerer Schlag für die privaten Anbieter von Internet-Wetten. Nach einem aktuellen Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) dürfen die EU-Staaten Monopole bei Sportwetten im Internet einrichten, um Betrug und andere Straftaten zu verhindern. Angesichts der Beträge, die mit Glücksspielen eingenommen werden, gebe es bei den Spielen "eine erhöhte Gefahr von Betrug und anderen Straftaten", stellten die Richter fest (Rechtssache C-42/07).
Die höchsten EU-Richter erklärten das in Portugal bestehende Monopol für Lotterien, Lottospiele und Sportwetten im Internet für rechtmäßig. Ein Verbot für andere Anbieter sei mit dem grundsätzlich in der EU geltenden freien Dienstleistungsverkehr vereinbar, heißt es in dem Urteil. Das Gericht wies eine gemeinsame Klage der Fußball-Liga Portugals und des in Gibraltar ansässigen Wettanbieters Bwin zurück.
Der Deutsche Lotto- und Totoblock begrüßte das Urteil: "Es bestehen nun überhaupt keine Zweifel mehr an der europarechtlichen Zulässigkeit des deutschen Glücksspielstaatsvertrags", heißt es in einer Erklärung. Das Urteil sei "ein schwerer Schlag für die kommerzielle Glücksspielindustrie".
Der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (Bitkom) bedauerte hingegen die Entscheidung. Gerade im Internet sei ein Verbot privater Anbieter "nicht länger haltbar". Der Verband verwies auf das gegen Deutschland noch laufende Verfahren vor dem EuGH wegen des 2008 im Glücksspielstaatsvertrag festgeschriebene Verbot von Lotto und Sportwetten im Internet: Die Länder sollten "vernünftige und praxisnahe Regeln" für den deutschen Markt aufstellen, statt die Kunden zu ausländischen Anbietern zu treiben", argumentierte der Verband.