Im Saarland werden nach wie vor private Wettbüros betrieben. Eine Sprecherin des Innenministeriums teilte dem Saarländischen Rundfunk mit, die Betreiber klagten gegen die Schließungsverfügungen.
Eine höchstrichterliche Grundsatzentscheidung stehe ebenfalls noch aus. Nur wenn das Wettmonopol des Staates bestätigt werde, könnten wirksame Schließungsverfügungen ausgestellt werden.
Hintergrund des Streits ist der seit 2008 geltende Glücksspiel-Staatsvertrag. Private Anbieter können daher vom Geschäft mit dem Glücksspiel ausgeschlossen werden.