VADUZ - Der Vorstand des Vereins Gastronomie Liechtenstein hat in seiner letzten Vorstandssitzung den Vernehmlassungsbericht zum vorgeschlagenen neuen Glücksspielgesetz grundsätzlich beraten.

Die mit dem Gesetzesvorschlag verbundene Möglichkeit zur Errichtung eines Spiel-Casinos wurde einstimmig positiv aufgenommen. Ein solches Casino, wie laut entsprechenden Medienberichten in Vaduz bereits geplant, würde für das Land Liechtenstein die Möglichkeit zur Belebung des Tourismus und zur Schaffung eines touristischen Mehrwertes mit nachhaltiger Wirkung bieten.Die Gastronomie Liechtenstein vertritt jedoch die Auffassung, dass ein zukünftiger Spielbankenbetrieb analog der schweizerischen oder österreichischen Gesetzgebung ablaufen soll. Der Verein Gastronomie zweifelt nicht daran, dass sich die fürstliche Regierung der sozialen und kulturellen Verantwortung bewusst ist. Angesichts der rückläufigen Staatseinnahmen und einem Haushaltsdefizit dürfe deshalb der Anteil des zurück fliessenden Kapitals aus dem Bruttoerlös nicht unter der Höhe des in Österreich gesetzlich vorgeschriebenen Prozentsatzes liegen (derzeit gestaffelt nach der Höhe der Jahresbruttospieleinnahmen zwischen 35 % und 80 %) - aus Sicht des Vereins Gastronomie Liechtenstein der zentrale Kernpunkt eines Vertrages für eine Spiel-Casino-Bewilligung.

Eine weitere sinnvolle Mittelverwendung wären z. B. die Bereiche Soziales, Kultur, Sport und Tourismus. Die Gesetzesvorlage wurde in der Vorstandssitzung grundsätzlich positiv beurteilt. Jedoch ist jetzt schon zu erkennen, dass einige Kernpunkte zu restriktiv und andere inhaltlich zu wenig ausformuliert oder zu liberal sind. Nach der Sommerpause wird der Vorstand im Rahmen eines Workshops mit den interessierten Gastronomie- und Hotelbetrieben die entsprechenden Inhalte diskutieren, abstimmen und fristgerecht eine umfassende Gesamtstellungnahme zu Handen der Regierung einreichen. Selbstverständlich werden alle Gastronomen im Fürstentum Liechtenstein zu diesem Workshop eingeladen.