Illegales Glücksspiel hatte die Staatsanwaltschaft einem 39-Jährigen vorgeworfen. In seinem Freiburger Internetcafé hatte er zwei Wettautomaten aufgestellt, mit denen Sportwetten bei ausländischen Anbietern abgeschlossen werden können. Das Freiburger Amtsgericht stellte das Verfahren nach zehnminütiger Verhandlung ein. Grund: eine völlig unklare Rechtslage.
Behörden tun sich schwer im Kampf gegen illegale Sportwetten. So versuchen das zuständige Regierungspräsidium (RP) Karlsruhe und die Stadtverwaltung Freiburg schon seit 2006 private Wettbüros per Unterlassungsverfügung zu schließen, doch deren Betreiber finden immer wieder Schlupflöcher im Gesetz. Sportwetten darf in Deutschland eigentlich nur der Staat annehmen, weil der über das Glücksspielmonopol verfügt. Das tut er auch mit dem staatlich lizensierten Anbieter Oddset. Das Monopol stelle aber einen Eingriff in die Berufsfreiheit privater Wettanbieter dar, sagten im März 2006 die Bundesverfassungsrichter. Und gaben den Ländern bis Ende 2007 Zeit, neue Richtlinien zu beschließen, welche die Suchtprävention stärker berücksichtigen sollten – denn nur damit sei die Einschränkung der Berufsfreiheit zu rechtfertigen.