Das Nichtraucherschutzgesetz in Mecklenburg-Vorpommern hat eine neue Lücke offenbart: Am Donnerstag entschied das Rostocker Amtsgericht, dass eine Warnemünder Spielbank kein Bußgeld wegen einer Runde rauchender Pokerspieler zahlen muss. Nach Auffassung des Gerichts sind Spielbanken und Spielhallen im Nordosten vom Nichtraucherschutzgesetz des Landes ausgenommen.

Der Betreiber der Spielbank klagte damit erfolgreich gegen ein Bußgeld von 300 Euro. Er sollte die Strafe zahlen, weil der Betreiber einer Bar in den Räumen des Casinos bei einem Pokerturnier ein Buffet ausgerichtet hatte, bei dem einige Gäste geraucht hatten.

In der Begründung des Urteils teilte der Richter mit: "Das Rauchverbot erstreckt sich nur auf den Bar- und Gaststättenbereich." Die Zuordnung einer Spielbank in die Kategorie Kultureinrichtungen, wie es das Sozialministerium für eine Rechtfertigung des städtischen Bußgeldes getan habe, halte er außerdem für nicht nachvollziehbar.