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Thema: Insolvenz der Spielcasinos in Sachsen-Anhalt möglich

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    Standard Insolvenz der Spielcasinos in Sachsen-Anhalt möglich

    Der Landesrechnungshof beziffert großen Schaden durch Casinobetrieb für das Land

    Prüfer sehen Insolvenz als Alternative für Spielbanken in Sachsen-Anhalt.

    Der Landesrechnungshof empfiehlt der Landesregierung, seine Spielbanken in die Insolvenz zu führen, sollte ein Verkauf zu einem "akzeptablen Preis" nicht möglich sein. Präsident Ralf Seibicke sagte am Dienstag deutlich: "Ein Landesinteresse zum Betrieb ist nicht mehr gegeben." In einem Gutachten, das Ende Januar vorgelegt wurde, kritisieren die Prüfer die Vorgänge um die Spielbanken GmbH in mehreren Punkten heftig. Ein wirtschaftliches positives Saldo bei einem Weiterbetrieb erwarte er nicht, urteilte Seibicke am Dienstag. Es entstehe nur weiterer finanzieller Schaden für das Land.

    Wie hoch ein Verkaufserlös sein müsste, um als akzeptabel zu gelten, sagte Seibicke nicht. Im Bericht wird jedoch die Summe für die Liquidation der Kasinos beziffert. Eine Pleite würde den Landeshaushalt mit 6,1 Millionen Euro belasten. Für 2008 hatte das Land bereits eine Million Euro an die defizitären Spielbanken überwiesen. 2009 werden es zwei Millionen sein. Das Eigenkapital der Casinos, das 2003 noch fünf Millionen Euro betrug, ist komplett aufgezehrt. Der Glücksspielmarkt in Deutschland ist rückläufig, der Anteil Sachsen-Anhalts am bundesweiten Spielerlös ist gering. Derzeit sind es fünf Millionen von insgesamt zwölf Milliarden Euro.

    "Unser Hauptkritikpunkt ist die unterbliebene Veräußerung der Casinos, die bereits 2005 vereinbart wurde", so Seibicke. Wie hoch der Schaden durch die Zurückstellung des Plans in den Jahren von 2006 bis 2008 durch die CDU/SPD-Regierung sei, werde man erst ermessen können, wenn die Ergebnisse einer Ausschreibung vorlägen, so der Rechnungshofpräsident. "Wir kritisieren aber nicht die Vereinbarung, sondern das Handeln der Verwaltung danach", sagt er. Laut Prüfer sind dort gravierende Fehler gemacht worden.

    Zum Beispiel bei der Weiterführung des 2005 von der CDU/FDP-Regierung geschlossenen Beratervertrags mit dem Unternehmen Ernst & Young, das den Verkauf der Spielbanken begleiten soll. Der Kontrakt mit einem Volumen von 600.000 Euro sei wegen einer unterlassenen Kündigung jetzt unbefristet gültig und zum Nachteil des Landes geändert worden. Demnach ist ein Erfolgshonorar jetzt bereits bei einem Verkaufserlös von neun Millionen Euro zu zahlen, zuvor waren dafür 18 Millionen Euro erforderlich. Unterlassen hat das zuständige Finanzministerium laut Prüfer auch, den Vertrag neu auszuschreiben. Eine Änderung der Vergütung hätte das aber nötig gemacht, so Seibicke.

    Zu diesen und weiteren Ergebnissen der Rechnungsprüfer soll das Finanzministerium in gut zwei Monaten Stellung nehmen. Am Dienstag sagte Staatssekretär Christian Sundermann (SPD) lediglich: "Die Regierung betreibt die Privatisierung der Spielbanken mit Nachdruck." Es gelte, den Anbieter mit dem besten Angebot auszuwählen.

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