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Thema: Mehr Glücksspiel, mehr Einnahmen - Spielhallen bleiben gut besucht

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    Standard Mehr Glücksspiel, mehr Einnahmen - Spielhallen bleiben gut besucht

    Essen. Spielsucht hin, Spielsucht her: Immer mehr Daddel-Automaten sorgen in Nordrhein-Westfalen für klingelnde Kassen – auch bei den Kommunen. Moralische Bedenken gibt es dabei wenig.

    Der Traum vom großen Geld, er blinkt und dudelt, winkt mit bunten Bildchen auf rotierenden Walzen – und kann für Spieler am Automaten in Sekunden platzen. Für die Kommunen dagegen bedeutet jeder Euro, der in den Daddelkisten landet, ein durchaus willkommenes Plus für die Stadtkasse.

    Denn rechtlich gesehen ist das Glücksspiel am Automaten gar keines: Die Geräte gelten als "Unterhaltungsspiel mit Gewinnmöglichkeit" und fallen daher nicht unter die strengen Auflagen des Glücksspielstaatsvertrags, sondern unters Gewerberecht. Die Städte kassieren fürs Aufstellen der Geräte Vergnügungssteuer – in imposanter Höhe: In Düsseldorf beispielsweise wurden so laut Steueramt im vergangenen Jahr rund 2,1 Millionen Euro in die Stadtkasse gespült – gut 400 000 Euro mehr als noch 2006.

    Gleich mehr als doppelt soviel verdiente Duisburg an den Geräten in Spielhallen, Gaststätten und Imbissbuden: 4,5 Millionen im Jahr 2008 (2006: 3,6 Mio); die Einnahmen durch das Kasino – weitere 6,5 Millionen – wohlbemerkt noch nicht mitgerechnet. Das Mülheimer Steueramt rechne für das laufende Jahr mit rund 1,2 Millionen Euro durch die Vergnügungssteuer, "eine ähnliche Summe wie in den Jahren zuvor", so Stadtsprecherin Anke Degner. In Essen dagegen will man weder konkrete Zahlen noch eine Größenordnung nennen und verweist auf laufende Rechtsstreitigkeiten.

    Der am 1. Januar 2008 in Kraft getretene Glücksspielstaatsvertrag soll die Suchtprävention verbessern – Wetten im Internet etwa sind seitdem verboten, die Werbung für staatliche Lotterien eingeschränkt.
    Die Automaten, die man in Spielhallen, Kneipen oder Imbissbuden in jeder Stadt findet, fallen jedoch nicht unter diesen Vertrag, sondern seit den 1950er-Jahren unters Gewerberecht. Damals ging man davon aus, dass an den Geräten keine größeren Summen verspielt werden können.

    2006 brachte eine Änderung der Spielverordnung Vergünstigungen für die Automatenbranche: Seitdem dürfen in Spielhallen maximal zwölf statt zehn, in der Gastronomie drei statt zwei Automaten aufgestellt werden, die Mindestspieldauer wurde von zwölf auf fünf Sekunden gesenkt. Seitdem hat die Zahl der Spielautomaten bundes- und landesweit massiv zugenommen.

    Allein in Nordrhein-Westfalen standen laut Arbeitskreis gegen Spielsucht 2008 rund 50.000 Geräte. Experten schätzen, dass rund 40 Prozent der Umsätze an den Automaten von Spielsüchtigen stammen.

    Allen befragten Städten ist eines gemeinsam: Die Einnahmen fließen in die allgemeinen Haushalte. Dass es auch anders geht, zeigt Bielefeld. Dort wird aus der Vergnügungssteuer gezielt eine Beratungsstelle für Spielsüchtige finanziert. "Das ist einzigartig in NRW", sagt Ilona Füchtenschnieder von der Landesfachstelle Glücksspielsucht. "Leider."

    Denn der Beratungsbedarf ist groß: Etwa 35.000 Glücksspielsüchtige vermutet das Gesundheitsministerium in NRW. Wie unsicher Schätzungen sind, zeigen die bundesweiten Zahlen: Die Bundesregierung geht im Drogen- und Suchtbericht von "80.000 bis 400.000" Glücksspielsüchtigen aus. Genauer weiß man es nicht.

    Die Experten aber sind sich in einig: 80 Prozent der Betroffenen, so Ilona Füchtenschnieder, seien Automatenspieler. Sie verfolge die Zunahme der Spielmöglichkeiten "mit großer Sorge", sagt die Beraterin und fordert, dass die Automaten aus der Gastronomie komplett verschwinden, die Vorschriften für alle Glücksspielarten vereinheitlicht werden. Allein: "Es passiert nichts. Die Lobby der Branche hat ausgezeichnete Kontakte."

    So werden auch die Städte landauf, landab vom Geschäft mit der Zockerei weiter profitieren – mit reinem Gewissen: "Steuern sind nicht zweckgebunden", betont der Duisburger Stadtsprecher Peter Hilbrands und sagt, dass er sich eine "moralische Bewertung nicht erlauben" möge. "Spielsucht werden Sie nicht über das Steuerrecht in den Griff bekommen", meint der Düsseldorfer Steueramtsleiter Thomas Froese. Und auch der Städte- und Gemeindebund NRW argumentiert ähnlich: "Die Vergnügungssteuer dient bereits dazu, das Aufstellen von Automaten einzugrenzen", sagt Sprecher Martin Lehrer. Es sei nicht Aufgabe der Kommunen, die Bürger zu erziehen – wenn, dann müsse der Gesetzgeber etwas ändern.

    Das allerdings scheint zurzeit unwahrscheinlich. Ein im Dezember von den Grünen gestellter Antrag auf Änderung der Spielverordnung für einen besseren Schutz vor Glücksspielsucht wurde von der Bundesregierung an den Wirtschaftsausschuss weitergereicht. Weil's schließlich um das Gewerberecht geht.

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