Der Internet-Glücksspielanbieter bwin bringt beim neuen Finanzminister Pröll einen Alternativvorschlag zu Molterers Glücksspielnovelle ein.


Übermorgen endet die Begutachtungsfrist für die Novelle zum Glücksspielgesetz. Der Entwurf, der vom scheidenden Finanzminister Wilhelm Molterer auf den Weg gebracht wurde, sorgt in der Branche für Empörung,

Die Gesetzesnovelle sieht u.a. vor, dass private Online-Glücksspielangebote in Österreich verboten bleiben. „Das widerspricht der Verfassung und dem EU-Recht“, sagt bwin-Vorstand Norbert Teufelberger. Sollte das Gesetz durchgehen, hatte Teufelberger bereits damit gedroht, in Österreich künftig keine Technologie mehr zu entwickeln. bwin beschäftigt am Standort Wien rund 800 Mitarbeiter.

Alternative für Neo-Minister
Im Auftrag von bwin hat der Verfassungsrechtler Heinz Mayer eine Alternative erarbeitet, wie eine Marktöffnung des Online-Glücksspiels zu regeln wäre. Dieser Vorschlag geht spätestens am Donnerstag an den neuen Finanzminister Josef Pröll. Im Kern enthält der ÖSTERREICH vorliegende Entwurf folgende Punkte:

Registrierung für Anbieter. Österreichische Unternehmen sollen eine Konzession für elektronische Lotterien beantragen können. Für Firmen, die mit ausländischer Lizenz operieren, ist ein Registrierungsverfahren vorgesehen. Hier kann der Minister Auflagen vorschreiben, die sich an Vorgaben für heimische Firmen orientieren.
10 Prozent Steuern. Alle Glücksspielanbieter würden eine „Konzessionsabgabe“ in Höhe von 10% des Bruttospielumsatzes mit Kunden in Österreich bezahlen.

20.000 Jobs bedroht
Auch die Automatenwirtschaft macht mobil gegen die Gesetzesnovelle. Der Molterer-Entwurf sieht eine einzige Konzession für das „kleine Glücksspiel“ vor. Bedingung für den Erhalt der Konzession ist ein Stammkapital von 50 Mio. Euro – dafür käme nur der Novomatic-Konzern infrage, wird kritisiert. Novomatic will den Vorschlag nicht kommentieren, bevor er verbindlich am Tisch liegt.

Betroffen wären rund 1.500 Betriebe mit fast 20.000 Beschäftigten, die zusperren müssten, würde das Gesetz beschlossen, heißt es. Gefordert wird eine Verlängerung der Begutachtungsfrist. „Auch vor einer Klage bei der EU würden wir nicht zurückschrecken“, sagt Siegfried Dattl, Chef des oberösterreichischen Automatenherstellers TAB-Austria.