WIEN. Der Oberste Gerichtshof (OGH) hält jene Bestimmung im Glücksspielgesetz für verfassungswidrig, die die Haftung der Casinos Austria für die Verluste von spielsüchtigen Gästen regelt.
Der OGH hat daher in einer Entscheidung beim Verfassungsgerichtshof beantragt, den Passus als verfassungswidrig aufzuheben.
Nach derzeitiger Rechtslage wäre eine Schadenersatzklage innerhalb eines halben Jahres einzubringen, was nach Dafürhalten der Juristen gegen den Gleichheitsgrundsatz verstößt, weil Schadenersatzansprüche nach dem Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB) grundsätzlich nach drei Jahren ab Eintritt und Kenntnisnahme des Schadens verjähren.
Für den OGH liegt damit „eine unsachliche Privilegierung eines Monopolbetriebs“ (der Casinos Austria, Anm.) vor.
Anlassfall für die Entscheidung war ein Mann, der in Casinos mindestens 310.000 Euro verspielt hatte. Er behauptet, in Folge seiner Spielsucht geschäftsunfähig gewesen zu sein, was die Casinos Austria ausgenützt hätten. Dafür verlangt er nun eine Wiedergutmachung von 250.000 Euro.