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Thema: Haftungsfrist der Casinos Austria verfassungswidrig?

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    Standard Haftungsfrist der Casinos Austria verfassungswidrig?

    20.06.2008

    Das OLG Innsbruck leitete ein Gesetzesprüfungsverfahren ein, da es die Haftungsfrist der Casinos Austria für verfassungswidrig erachtet. Der Verfassungsgerichtshof beschäftigte sich mit der Frage, in welchem Ausmaß die Casinos Austria für Besucher haften, die überdurchschnittlich viel Geld setzen und damit ihre Existenz gefährden.


    In einer öffentlichen Verhandlung beschäftigte sich der Verfassungsgerichtshof (VfGH) am Mittwoch mit der Frage, in welchem Ausmaß die Casinos Austria für Besucher haften, die um überdurchschnittlich viel Geld spielen und damit ihre Existenz aufs Spiel setzen. Das Oberlandesgericht (OLG) Innsbruck leitete ein Gesetzesprüfungsverfahren ein, da es den § 25 Abs 3 GSpG für verfassungswidrig erachtet. Diese Norm schreibt den Casinos Austria vor, Auskünfte über die Bonität jener Spieler einzuholen, bei denen die Häufigkeit und Intensität der Casino-Besuche den Verdacht nahe legen, dass diese damit ihre wirtschaftliche Existenz gefährden. Die Spielbank muss die betroffenen Spieler warnen und in letzter Konsequenz am Betreten des Casinos hindern. Wenn sie dies unterlässt, haftet sie unter Umständen für die erlittenen Verluste des Betroffenen bis zur Höhe seines jeweiligen konkreten Existenzminimums.

    Diese Haftung ist allerdings nicht unbegrenzt sondern innerhalb von sechs Monaten nach dem Verlust gerichtlich geltend zu machen. Diese Frist hält das OLG Innsbruck für verfassungswidrig. Sie sei im Hinblick auf die üblichen Fristen im Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB) sachlich nicht gerechtfertigt und verstoße daher gegen den Gleichheitsgrundsatz. Der Innsbrucker Rechtsanwalt Günther Riess, der regelmäßig spielsüchtige Casino-Besucher mit Schadenersatzforderungen gegen die Casinos Austria vertritt, erklärte, dass eine Einschränkung der Haftung auf sechs Monate einem kompletten Ausschluss der Haftung gleichkomme. Der Großteil der Betroffenen wende sich nämlich, wie der Standard berichtete, erst zu einem Zeitpunkt an einen Rechtsbeistand, wenn bereits der größte Teil der finanziellen Reserven aufgebraucht ist.

    Die Casinos Austria führen seit längerem so genannte Achterlisten. Darin wird jeder, der mehr als acht Mal pro Monat in den Casinos sein Glück versucht, intern registriert. Riess erläuterte, dass in den Casinos Wien, Baden und Linz über ein Jahr betrachtet gerade einmal 18 Personen in diese Kategorie fallen und den Casinos Austria daher kein unverhältnismäßiger Aufwand entstünde, wenn sie sich mit diesen Leuten eingehender auseinandersetzen und ihre finanzielle Situation erfragen würden. Die Casinos Austria argumentierten, dass es ihnen aufgrund von über einer Million Besuchern jährlich nicht möglich sei, auch nur annähernd abzuschätzen, wer davon spielsuchtgefährdet sei.

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