23.05.2008
Sind bundesweites Glücksspielverbot und Casino-Monopol mit dem freien Dienstleistungsverkehr der EU vereinbar? Das Landesgericht Linz hat massive Zweifel und beantragt als erstes Gericht Österreichs ein Vorabentscheidungsverfahren in Luxemburg.
Der Anlass für das Vorabentscheidungsverfahren ist ein Strafverfahren gegen einen Linzer Unternehmer, der ein privates Casino für Poker- und Blackjack-Kartenspiele betrieben hat. Der Linzer wurde wegen verbotenem Glücksspiel gemäß Paragraf 168 Strafgesetzbuch vom Bezirksgericht zu einer Geldstrafe von rund 1500 Euro verurteilt.
Der Verurteilte ging in die Berufung und sein Innsbrucker Verteidiger Patrick Ruth wendete ein, dass das österreichische Glücksspielmonopol, das dem Bund in Form von Casinos Austria, Lotterien etc., vorbehalten ist und das damit zusammenhängende Spielverbot dem EU-Recht widersprechen. Das Landesgericht beantragte daraufhin ein Vorabentscheidungsverfahren beim Gerichtshof der Europäischen Union. Erkennen die Höchstrichter in Luxemburg, dass die österreichischen Gesetze den EU-Verträgen widersprechen, dürften die einheimischen Behörden diese Gesetze nicht mehr anwenden. Die Konsequenz wäre: jeder könnte dann in Österreich ein privates Casino aufsperren.
„Nachdem es bereits zahlreiche Rechtsgutachten und Urteile aus Wien gibt, bin ich sehr froh, dass der Linzer Senat als erstes Gericht eine Vorabentscheidung beantragt hat“, sagt Anwalt Ruth im OÖN-Gespräch. Wie lange die Luxemburger Richter für ihre Entscheidung benötigen werden, sei derzeit noch nicht absehbar.