Ich habe mal wieder eine Frage, dieses Mal mit Bezug zum Chargeback. Also dem Rückfordern bereits getätigter Zahlungen.
Bisher kannte ich das nur bei Kreditkarten-Gesellschaften. Jetzt habe ich gelesen, dies soll auch bei Trustly und Sofortüberweisung möglich sein.
Klappt das überhaupt? Falls ja, worauf kann ich mich da im deutschen Glücksspielgesetz berufen? Womöglich komme ich bald in so eine Situation und da will ich nicht unvorbereitet zum Anwalt.