Kürzlich hat das Bundesverwaltungsgericht mit einem Urteil unter den Glücksspielautomaten Aufstellern für Aufregung gesorgt. Das Urteil soll die Steuererhöhungen der Gemeinden bewerten. Laut dieses Urteils haben die Gemeinden jedoch nicht immer das Recht, die Steuern zu erhöhen, wie es ihnen beliebt. Auch die Gemeinden haben sich an die verfassungsrechtlichen Schranken zu halten, so das Bundesverwaltungsgericht.
Kommunen haben in Ansätzen recht
Die Kommunen haben in Ansätzen schon recht, wenn sie die Steuern des Glücksspiels erhöhen. Diese Ansätze beziehen sich darauf, dass die Kommunen der Ansicht sind, dass die Automatenaufsteller die Steuererhöhungen auf die Spieler abwälzen können, indem sie weitere Automaten aufstellen. Das Bundesverwaltungsgericht ist jedoch der Ansicht, dass dies nicht immer zumutbar wäre. Außerdem wären die Kommunen nach Meinung des Gerichts verpflichtet, den Kommunen eine Übergangsfrist bis zu einer endgültigen Steuerumstellung zu gewähren.
Die bisherige Praxis der Steuererhöhung
Stephan Burger, der Justiziar des Bundesverbandes für Automatenunternehmer (BA) sieht diese Angelegenheit recht positiv. Nach seiner Aussage zu diesem Urteil sei dies eine kleine Zäsur zur bisherigen Praxis der Gerichte und der Kommunen. Die Kommunen haben zwar auch weiterhin die Möglichkeit, die Steuern auf das Glücksspiel zu erhöhen, allerdings seien die Anforderungen nun klarer definiert worden, so dass es zu keinen Steuererhöhungen in enormer Höhe mehr kommen könne. Aufgrund des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts seien sprunghafte und massive Steuererhöhungen nicht mehr so leicht durchsetzbar. Künftig muss der Einzelfall genauer geprüft werden. Für die Automatenunternehmer ist dies sicherlich eine positive Nachricht.
Der BA gibt aber auch klar zu Bedenken, dass die juristische Ebene nicht wirklich geeignet sei, um die Steuererhöhungen der Kommunen in den Griff zu bekommen. Burger erwartet nun von der Politik einzuschreiten und der Steuererhöhung einen Riegel vorzuschieben. Die BA fordert, dass die Poitik nunmehr eine mögliche Erhöhung benennt und ansetzt.