In Baden-Württemberg wurde eine Änderung des Glücksspielgesetzes von den Grünen, der SPD und der CDU vereinbart. Hierzu traf man sich im Landtag und entschied sich letztlich über einige gravierende Veränderungen in Bezug auf das Glücksspiel.
Landesweite Sperrsysteme
Geplant war unter anderem, über eine landesweite Sperrdatei in Bezug auf das Glücksspiel zu entscheiden. Diesbezüglich einigten sich die Partein nun darauf, dass es zunächst keine landesweite Sperrdatei geben wird, sondern dass es in diesem Bereich erst einmal nur eine standortbezogene Sperre geben soll.
Dennoch ist das Thema einer landesweiten Sperrdatei noch nicht vom Tisch. Bis zum Herbst 2016 soll ein Konzept von den Grünen und der SPD erarbeitet werden, nach der ein landesweites Sperrsystem eingeführt werden soll. Das Sperrsystem soll definitiv betreiberübergreifend funktionieren. Diese Pläne sind mit den Plänen der bundeseinheitlichen Regulierung für Deutschland ganz klar konfirm.
Stichtagsregelung ebenfalls diskutiert
Auch über eine Stichtagsregelung wurde vom Landtag diskutiert. In diesem Bezug kam man zu der Einigung, dass diese vom 28. Oktober 2011 auf den 18. November 2011 verlegt werden soll, denn am 18. November fand die erste parlamentarische Beratung zu diesem Thema statt. Die Stichtagsregelung trennt die einjährigen von den fünfjährigen Übergangsfristen. Da der Staatsgerichtshof im Jahr 2014 ein Urteil gefällt wurde, nach dem Teile eines Sperrsystems in diesem Bundesland sowie die Stichtagsregelung als Verstoß gegen die Verfassung bezeichnet wurde, musste die Änderung einer Gesetzgebung in Bezug auf das Glücksspiel beim Landtag diskutiert werden. Hierdurch soll ein Verstoß gegen die Verfassung umgangen werden.