Wenn es um die Bekämpfung der Spielsucht geht, kennt die Politik nur sehr wenige Mittel, aber auf die schwört sie. Es werden Steuern angehoben, von Spielersperren ist die Rede und ansonsten? Die Maßnahmen sind begrenzt und werden schlichtweg wiederholt. Spielhallen sollen einfach schrittweise mit zu hohen Abgaben zur Abmeldung ihres Gewerbes gezwungen werden. Und online will man am liebsten alle Zahlungsströme zu nicht lizensierten Anbietern blockieren.
Doch bleiben wir beim pathologischen Glücksspiel und dass die bisherigen Maßnahmen kaum Wirkung zeigen. In der Repräsentativerhebung 2015 wird nämlich genau dies belegt. Ein Rückgang der Spielsucht wurde nicht erreicht. Zeitgleich habe man aber mit höheren Steuern und neuen Verboten die Arbeitsplätze von tausenden Angestellten auf dem Gewissen. Außerdem fehlen den Finanzämtern somit erhebliche Steuereinnahmen.
Gab es denn bislang irgendeinen konstruktiven Ansatz zur Spielsucht-Eindämmung? Es wurden weniger Neukonzessionen ausgestellt, manche Spielhallen führten Zutrittskontrollen oder setzten auf Spielerkarten zur Erkennung von problematischem Spielverhalten. Auch die Zahl der erlaubten Automaten pro Betrieb schränkte man ein.
Das Ergebnis: Der Anteil der Spielsüchtigen von 2009 bis heute ist gleich geblieben! Interessant wird es nun für Länder und Kommunen durch die Vorgabe des Europäischen Gerichtshofes. Der verlangt nämlich Nachweise für die Wirksamkeit der ergriffenen Maßnahmen. Die gesteckten Ziele sollen auch tatsächlich verwirklicht werden und falls nicht? Dann war die indirekt zwangsweise Schließung der Betriebe und der Verlust von Arbeitsplätzen ein großer Fehler gewesen.