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Thema: Warum Geldwäsche in Spielcasinos geduldet wird

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    Standard Warum Geldwäsche in Spielcasinos geduldet wird

    Sie haben ein paar Milliönchen aus abseitigen Geschäften, die fix gewaschen werden müssen? In einem deutschen Casino oder mit Immobiliengeschäften scheint das leicht möglich. Da gibt es kaum Kontrollen, wie ein Schreiben aus dem Finanzministerium zeigt, das stern.de vorliegt´

    Deutschland ist ein Paradies für Steuersünder. Das hat sogar schon das Bundesfinanzministerium beklagt: Es gäbe schlicht viel zu wenig Finanzbeamte. Die Länder fahren, so die Kritik, ihre Finanzverwaltung personell zurück - und werben mit dieser Schwäche bei der Industrie, wie die "Frankfurter Rundschau" berichtet. Wenig Finanzbeamte, selten Kontrollen. Laut der Gewerkschaft Verdi entgehen dem Staat dadurch jährlich 50 Milliarden Euro.

    Deutschland ist aber noch mehr, ein El Dorado für Geldwäscher. Schmutziges Geld lässt sich hierzulande locker vergolden. Zwar wettert Bundesfinanzminister Peer Steinbrück gegen Steuerparadiese à la Liechtenstein. Dort finde sogar Geldwäsche statt, obwohl es dabei auch um die "Finanzströme des Terrorismus" gehe.

    Aber darüber, dass die Bundesregierung vier Jahre benötigte, um die von der EU erlassene Geldwäscherichtlinie gesetzlich umzusetzen, redet Steinbrück ungern. Und schon gar nicht darüber, dass der Kampf gegen die Geldwäscherei in der Bundesrepublik so gut wie nicht stattfindet.

    Wie es an dieser Front tatsächlich aussieht, wird eindrucksvoll in einem Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 23. Juli 2009 beschrieben, das stern.de vorliegt. Darin teilt das Referat IIV/A3, zuständig für den Kampf gegen die Geldwäsche, mit: "Insgesamt wird die Einhaltung der Standards gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung auf Landesebene seitens des Bundesministeriums der Finanzen als sehr kritisch eingeschätzt." Ganz besonders ausgeprägte Schwachstellen seien die Bereiche der Spielkasinos und der Immobilien.

    Die Spielbanken werden von den Ländern kontrolliert. In der Theorie. Denn der Finanzministerialrat Michael Findeisen, langjähriger Kenner der Materie, schreibt: "Nach hiesigen Erkenntnissen bestehen erhebliche Bedenken, ob eine wirksame Aufsicht über die Einhaltung der Pflichten nach dem Geldwäschegesetz tatsächlich ausgeübt wird." Ebenso wenig würden Immobilienmakler und Versicherungsvermittler von den Ländern beaufsichtigt, Berufsgruppen zu deren Kontrolle in Sachen Geldwäsche die Länder ebenfalls per Gesetz verpflichtet sind. Insgesamt sei "das Risikobewusstsein in Bezug auf die Gefahren von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung ... nicht sonderlich ausgeprägt."

    Hier wird eine bemerkenswerte Lässigkeit im Umgang mit Recht und Gesetz offenbar. Das hat fatale Wirkungen: Ohne geldwäscherechtliche Aufsicht auf Länderebene finden keine Verdachtsmeldungen statt. Ohne diese keine Ermittlungen der Staatsanwaltschaft. Für den Bankfachmann und Unternehmer Andreas Frank, der sich seit Jahren mit dieser Problematik beschäftigt, hat das fatale Folgen: "Geldwäscher sind geradezu eingeladen, etwa Immobilientransaktionen für Geldwäsche zu nutzen."

    Das ist im großen Stil der Fall. Das Landeskriminalamt Baden-Württemberg etwa bestätigt, dass besonders in Stuttgart und Baden-Baden im Immobilienbereich viel Geld krimineller Herkunft vor allem durch Osteuropäer gewaschen wird, mitunter sogar mit Hilfe von Banken.

    Ums große Geld geht es auch bei den Spielbanken. Der Bruttospielertrag, der Gewinn vor Steuern, aller deutscher Spielbanken liegt in der Summe bei rund einer Milliarde Euro im Jahr. Per Spielbankabgabe fließen davon 80 Prozent in die Kassen der Länder. 800 Millionen Euro, ein gutes Zubrot. Durch spezielle zusätzliche Abgaben - etwa die Tronc-Abgabe, die auf die Trinkgelder der Spieler erhoben wird - beschaffen sich einzelne Länder wie Baden-Württemberg zusätzliche Einnahmen, die nicht einmal in den Länderfinanzausgleich fließen.

    Die Länder verteidigen ihre in rund 50 Spielbanken sprudelnden Einkommensquellen mit Energie. Die Schwaben sind dabei besonders findig. In ihren Spielbanken in Stuttgart, Baden-Baden und Konstanz kassieren sie von Roulette, Poker, Black Jack, Baccara und Automatenspiel im Jahr rund 90 Millionen Euro Spielbankabgabe. Besonders kurios: Obendrauf zockt das Land in den Spielbanken zusätzlich zehn Prozent Sonderabgabe ab. Dies geschah Mitte der 90er Jahre sogar ohne gesetzliche Basis, nur auf Grundlage einer Verordnung. Anfragen dazu beantwortete damals das Stuttgarter Finanzministerium mit dem Hinweis, das nicht vorhandene Gesetz falle unter das Steuergeheimnis. So hatte es Finanzminister Gerhard Mayer-Vorfelder in einer Landtagsdrucksache zu Protokoll gegeben.

    Rund acht Millionen Spieler besuchen im Jahr die deutschen Kasinos. Beim Bundeskriminalamt ist unstrittig, dass in den deutschen Spielbanken vielfach gegen das Geldwäschegesetz (GWG) und das Kreditwesengesetz (KWG) verstoßen wird. Strafverfolgung findet aber so gut wie nie statt. Die Länder sind als Profiteure der Spielbanken überhaupt nicht daran interessiert, dagegen vorzugehen. Die Spielfreude zahlreicher Akteure könnte durch Kontrollen gemindert werden. Und das jeweilige Land würde weniger kassieren.

    Dass immer wieder hoch kriminelle Machenschaften stattfinden, belegen spektakuläre Spielbankaffären. Im Zusammenhang mit dem niedersächsischen Spielbank-Skandal im Kasino Hittfeld Anfang der 90er Jahre räumte die damalige Landesregierung ein, dass "die Aufsichtsbehörden von den kriminellen Machenschaften in der Spielbank Hittfeld gewusst und diese gedeckt" haben. Staatssekretär Claus Henning Schapper, später im Bundesinnenministerium für den Kampf gegen die Geldwäsche zuständig, räumte gegenüber dem stern einmal ein: "Es gibt wohl keine Spielbank, in der Croupiers nicht manipulieren oder mit den Gästen gemeinsame Sache machen, um illegal an Einnahmen zu kommen." In seinem Jahresbericht 2003 hat das Bundeskriminalamt eine "weit verbreitete Vermutung der Nutzung von Spielbanken für Geldwäscheaktivitäten" festgestellt. Einig sind sich alle Experten im entscheidenden Punkt: Würde man die Vorschriften des Geldwäschegesetzes einhalten, kämen die wichtigsten Kunden nicht mehr.

    Daher gibt es keine Kontrollmitteilungen an die zuständigen Behörden bei guten Kunden, die regelmäßig mit großen Geldsummen auftauchen. Missbrauch findet über Gelddepots von Spielern statt. Dabei wird Bargeld in ein Depot bei der Bank einbezahlt. Woher das Geld kommt, wird nicht kontrolliert. Aus dubiosen Einzahlungen werden dann steuerfreie Spielgewinne im Depot und verlassen das Depot "sauber", wenn sie von dort wieder weiterwandern in andere Depots bei normalen Kreditinstituten. Die Gefahr, dass auf diesem Weg Geldwäsche und Steuerhinterziehung betrieben werden kann, liegt auf der Hand.

    Der heutige Ministerialrat Findeisen, der jetzt im Bundesfinanzministerium Klage führt, was alles in Spielbanken in Sachen Kampf gegen die Geldwäsche nicht läuft, war vor Jahren einmal beim Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen (BAKred) Leiter des Referats IV, "Bekämpfung von Geldwäsche". Er klagte im Jahr 2000, es gebe Anhaltspunkte dafür, dass in Spielbanken in großem Umfang Geld gewaschen werde. Da die BAKred keine Ermittlungen über Geldwäsche in Spielbanken führe, die Depothaltung nicht kontrollieren dürfe, seien Verstöße gegen das geltende Recht von KWG und GWG nicht zu ermitteln. Mahnungen Findeisens wurden von den Spielbanken schlicht ignoriert. Ein Schreiben, das stern.de vorliegt, belegt, dass ein Test mit Findeisens Mithilfe am 11.05.2000 ergab, dass die Spielbank Baden-Baden eine fünfstellige Überweisung aus der Schweiz ohne Nennung des Absenders in ein Spielbank-Depot akzeptierte und später wieder an eine normale Bank weiterreichte. Ein ideales Umfeld für Geldwäscher.

    Geändert hat sich seitdem offensichtlich kaum etwas, wie Findeisen heute aus dem Bundesfinanzministerium mitteilt. Die Sprecherin des Ressorts hält es zwar für unbestritten, "dass Deutschland im Finanzsektor die Geldwäscherichtlinie der EU voll und ganz einhält". Aber bei Gewerbeunternehmen und Spielbanken seien die Länder für die Umsetzung des GWG zuständig. Dann legt sie den Finger auf die entscheidende Schwachstelle: Seit 16 Jahren könnten sich die Länder nicht darauf einigen, wer für die Kontrolle der Geldwäscheaktivitäten zuständig sei. Der Streit darüber laufe zwischen Innenministerien und Wirtschaftsministerien. Und dies, obwohl das Bundesinnenministerium in der Zwischenzeit längst schriftlich mitgeteilt hat, dass es "der Geldwäschebekämpfung im Spielbankenbereich eine hohe Priorität einräumt".
    Geändert von Casinonews (18.08.2009 um 21:53 Uhr)

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