Online Gaming bleibt in Sachen Online Gaming weiterhin eine rechtliche Grauzone. Die vom Gesetzgeber erlassenen Vorschriften wurden nun vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) als unzulässig erklärt. Im Fokus der Verhandlung standen die Sportwetten-Gesetze, die zugleich virtuelle Casinos, Poker und Lotterien von privaten Unternehmen ausschließen.
Eine andere Entscheidung vom obersten Gerichtshof wäre auch eine Überraschung gewesen. Erst gab die EU-Kommission der Regierung bis Anfang September Zeit die genannten Problemzonen des Vertrags zu ändern. Daraufhin folgte keine zufriedenstellende Reaktion, sodass der oberste Generalanwalt Maciej Szpunar die Gesetzgeber zu einer Stellungnahme aufforderte. Es sollte sich sofort und grundlegend etwas ändern. Doch bis heute kam es zu keinem brauchbaren Ergebnis.
Mit dem Urteil vom EuGH und der Verfassungswidrigkeit des Glücksspielstaatsvertrages kommt nun hoffentlich Bewegung in die Sache. Der deutsche Markt ist für eine Regulierung mehr als reif. Sportwettenanbieter, Online Casinos und Poker setzen Milliarden um und dafür braucht es eine vernünftige Basis. Dadurch werden die seriösen Anbieter von den schwarzen Schafen getrennt.
Doch Deutschland steht in der EU nicht allein unter Beschuss. Schweden ist bspw. immer noch in einer Monopol-Stellung. In den nächsten drei Jahren müssen hier die nötigen Veränderungen eingeleitet werden. Innerhalb der Union gibt es Länder die eine marktoffene Regulierung realisiert haben und andere wollen Online Glücksspiel komplett verbieten. Das lässt sich aber nun nicht mehr mit den Ansichten der EU-Kommission und des EuGH vereinbaren.