Die Lose der „Aktion Mensch“ und die damit verbundene Lotterie dürfte jedem bekannt sein. Die Handelsketten REWE und DM haben die Lose zur Aktion schon öfter im Verkauf angeboten. Wer etwas in Sachen Glücksspiel vermitteln will, benötigt dafür aber auch eine entsprechende Genehmigung. Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz mit Sitz in Koblenz musste entscheiden, ob hier auch so ein Fall vorliegt.
Die ZDF-Fernsehlotterie will eben diese Lose über REWE und DM vertreiben, um ein größeres Publikum zu erreichen. Wer diese Losgutschein kauft, ist noch nicht im Besitz eines vollwertiges Tickets. Er muss im Anschluss eine Prüfung im Internet oder am Telefon starten und erst wenn seine Volljährigkeit bestätigt wurde, erfolgt eine Umwandlung des Gutscheins in ein Los. Wird der Gutschein zwar gekauft, aber nicht eingelöst, so erhält die Aktion Mensch den Kaufpreis als Spende.
ZDF selbst hatte nun geklagt und zwar gegen Rheinland-Pfalz, weil das Land den Vertrieb über die zwei Discounter-Ketten nicht genehmigt hat. Eine glücksspielrechtliche Erlaubnis wurde nicht gewährt, weil es sich um eine gewerbliche Spielvermittlung handle. Die agierenden Unternehmen hätten einen Imagegewinn, der sich dann auch bei den Umsätzen bemerkbar machen würde. Das Verwaltungsgericht hob diesen Beschluss auf und verlangte zudem die Erteilung der Erlaubnis durch die zuständige Behörde.