Nicht nur im Zusammenhang mit möglicher Manipulation der Spiele, sondern ganz allgemein dürfen Spieler nicht auf Partien ihrer eigenen Mannschaft wetten. Dies trifft auch für alle Beteiligten eines Vereins zu. Jörn Felchner, seines Zeichens Geschäftsführer und Justiziar des Schleswig-Holsteinischen Fußballverbandes (SHFV), erklärt die Sachlage: „Dabei spielt es zunächst einmal überhaupt keine Rolle, ob Spiele sogar manipuliert werden.“ Es geht hier um eine Richtlinie „die für alle Verbände, Vereine und Spieler unter dem Dach des DFB allgemeinverbindlich gilt“, so Felchner.
So steht es im 1. Paragrafen der Rechts- und Verfahrensordnung des Deutschen Fußball-Bundes (DFB). Dabei ist ganz wichtig: „Spielern, Trainern und Funktionsträgern von Vereinen und Tochtergesellschaften ist es untersagt, auf Gewinnerzielung gerichtete Sportwetten – selbst oder durch Dritte, insbesondere nahe Angehörige, auf eigene oder fremde Rechnung – auf den Ausgang oder Verlauf von Fußballspielen oder Fußballwettbewerben, an denen ihre Mannschaften mittelbar oder unmittelbar beteiligt sind, abzuschließen oder dieses zu versuchen.“ Ebenso ist das Anleiten oder Unterstützen solcher Wetten untersagt.
Wer gegen diese Richtlinie verstößt, dem drohen Geldstrafen und Spielsperren, sofern möglich. Sollten die Wetten im Zusammenhang mit Spielmanipulation stehen, so können die strafrechtlichen Konsequenzen deutlich härter ausfallen. „Dann handelt es sich um Betrug, weil zumindest dem Wettanbieter ein Vermögensschaden entsteht“, erklärt Felchner weiter. Das Strafgesetzbuch sieht hier im schlimmsten Fall eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren vor.