Dies könnte ein Urteil mit großer Reichweite werden, denn der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat über einen Rechtstreit zwischen Pokerspielern und der italienischen Steuerbehörde entschieden. In diesem Fall ging es um die PokerStars Pros Pier Paolo Fabretti und Christiano Blanco. Sie sollten Steuern auf ihre Gewinne beim Pokern zahlen, welche sie bei Spielen außerhalb Italiens eingestrichen hatten.
"Obwohl die direkten Steuern in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten fallen, müssen sie dennoch mit dem EU-Recht konform gehen", sagte der EuGH dazu. Die Vorgehensweise der Behörde verstößt gegen die Artikel 52 und 56 im Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union.
Blanco wurde beschuldigt, keine Steuererklärungen in den Jahren von 2007 bis 2009 eingereicht zu haben, womit der Verdacht der Steuerhinterziehung entstand. Ihm konnten Gewinne von fast einer halben Million Euro in diesem Zeitraum nachgewiesen werden. Diese Preisgelder gewann er allerdings in Spielbanken außerhalb Italiens. Von Fabretti verlangte die Behörde 52.000 Euro, die er bei der Italian Poker Tour im High Roller Event in Slowenien gewonnen hatte.
Der EuGH hat anders entschieden: "Eine nationale Regelung würde "Anlass zu einer diskriminierenden Beschränkung des freien Dienstleistungsverkehrs im Sinne von Artikel 56 AEUV in Bezug nicht nur auf Dienstleister, sondern auch auf die Empfänger dieser garantierten Dienstleistungen geben."
Bleibt abzuwarten, ob dieses Urteil auch in anderen EU-Staaten Anwendung findet.