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Thema: Glücksspielgewinne sind als Einkommen anzusehen

  1. #1
    News Editor Avatar von Shinobi
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    Standard Glücksspielgewinne sind als Einkommen anzusehen

    Deutschland ist ein Land der Spieler. Vor allem arbeitssuchende Hartz IV-Empfänger träumen vom großen Glück, ohne viel dafür tun zu müssen. Doch was ist, wenn Fortuna einem dann wirklich hold ist und es einen großen Preis gibt? Darf ein Sozialhilfeempfänger dann darüber frei verfügen? Dieses Thema wurde schon oft diskutiert, das Sozialgericht Mainz hat nun sein Urteil dazu gefällt.

    Der Fall geht auf Kläger im Herbst 2008 zurück, welche die finanzielle Hilfe des Jobcenters zu diesem Zeitpunkt bekamen. Dieses wurde über den Gewinn ordnungsgemäß informiert und zahlte dennoch die Sozialhilfe für den nächsten Zeitraum ohne Beanstandung oder Abzüge. Das gewonnene Fahrzeug wurde später für 7.800 Euro veräußert, was ebenfalls beim Jobcenter angegeben wurde. Jetzt erst wurden die Mitarbeiter aufmerksam und negierten den Bewilligungsbescheid, den sie zuvor erteilt hatten. Darüber hinaus sollten 5.670 Euro zurückgezahlt werden.

    Begründet wurde dies mit dem Verkaufserlös der als Einkommen anzusehen sei, so wie es im SGB II steht. Selbst wenn offene Schulden getilgt wurden, muss der Gewinn angerechnet werden. Das Sozialgericht urteilte so, dass der Wert des Autos zum Zeitpunkt des Erhalts hätte berücksichtig werden müssen, nicht erst beim späteren Verkauf. Der Erlös fällt unter eine „Vermögensumschichtung“ und der Bewilligungsbescheid war rechtswidrig und die Bedingungen dafür sind nicht gegeben, um diesen wieder aufheben zu können. Die Kläger müssen nun nichts zurückerstatten.

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  3. #2
    Casino Tester Avatar von WinningJack
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    Standard

    Schwieriges Thema. Auf der einen Seite finde ich es schade, dass ein Hartz IV-Empfänger der einen Sachpreis gewonnen hat, gezwungen wird diesen zu verkaufen. Denn es erfolgt so oder so eine Anrechnung, doch mit dem Auto kannst du deine Miete nicht bezahlen, bis du es verkaufst. Auf der anderen Seite finde ich es richtig, weil niemand dem Staat auf der Tasche liegen soll, wenn er es nicht muss. Glück gehabt, dass der Bearbeiter gepennt hat.

  4. #3
    Casinospieler Avatar von Random
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    Standard

    Na wer Vermögen hat, der soll das auch für seinen Lebensunterhalt nutzen, wenngleich meiner Ansicht nach jeder einen kleinen Betrag als Notfallgeld sparen können dürfte. Für die Rente, für ne neue Küche und so. Dass das Jobcenter erstmal den Verbrauch des Gewinns fordert, ist also ok. Trotzdem weiter zahlen und es dann zurückfordern ist aber nicht richtig. Man sollte sich schon drauf verlassen können, wenn man was vom Amt gesagt kriegt.

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