Der Alleingang von Schleswig-Holstein war nicht umsonst. Obwohl danach ein Machtwechsel stattgefunden hat, wird auch dieser die Ausübung des regionalen Glücksspielgesetzes nicht verhindern können. Weil die Rahmenbedingungen auf ein Bundesland beschränkt sein und dies auch zeitlich begrenzt, ist das Vorgehen rechtens und steht nicht dem Glücksspielstaatsvertrag der Bundesregierung im Weg. So hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden.
Nach diesem Urteil haben sich die feindlich gesonnenen Politiker zu richten, denn es besteht weder eine Gefahr für das Allgemeinwohl, noch für das Glücksspielverbot in den anderen Bundesländern. Die aufgestellten Regeln ähneln denen der anderen Länder und sind mit den Grundgedanken des freien Dienstleistungsverkehrs vereinbar.
Der Glücksspielstaatsvertrag verbietet Online Glücksspiel im Internet von privaten Firmen. Lediglich Lotterien und Sportwetten bilden dabei Ausnahmen und das auch nur unter strikten Auflagen. Der EuGH musste sich nun endlich zu Wort melden, weil der Anbieter Digibet aus Gibraltar um Revision des Falls gebeten hatte. Die Westdeutsche Lotterie hatte gegen das Angebot von Digibet mit einer Unterlassungsklage gekämpft. Damit hatte man zunächst Erfolg, der EuGH entschied aber anders.
Somit bleiben auch die bestehenden Konzessionen gesichert. Für sie gilt die festgelegte mehrjährige Übergangsfrist. Der Alleingang von Schleswig-Holstein ist somit als Erfolg zu betrachten, wenngleich die neue Landesregierung das gut funktionierende Gesetz mit dem Machtwechsel sofort wieder ausschaltete. SPD, die Grünen und SSW müssen nun die bittere Pille schlucken.