Für den Gewinner der RTL-TV-Show „Die Farm“ gab es ein böses Nachspiel. Das Finanzgericht Münster entschied, dass der Mann das Geld "als Gegenleistung für seine Teilnahme an der Show, seine ständige Anwesenheit im Bauernhaus sowie die Überlassung der Verwertungsrechte am Bild- und Tonmaterial erhalten" hat. (4 K 1215/12 E)
Zwölf Kandidaten waren sieben Wochen lang auf einem verlassenen Bauernhof in Norwegen „gestrandet“. Ohne fließend Wasser und Strom, müssten sie sich durchschlagen und ließen sich dabei filmen. Trinken und Nahrung mussten ganz altertümlich durch Vieh- und Landwirtschaft erworben werden. Regelmäßig kam es zu Ausscheidungskämpfen, dem Sieger bot RTL 50.000 Euro. Dass in 2010 stattgefundene TV-Event hat jetzt einen Schlussstrich vor Gericht gezogen.
Der vertraglich festgeschriebene Gewinn musste versteuert werden. Das Finanzamt war kurz nach der Rückreise des Siegers aufgeschlagen, es kam zur Anklage. Das Argument, der Ausgang des Wettbewerbs sei stark vom Zufall abhängig, ließ das Gericht Münster nicht gelten. Es waren in erster Linie „Geschicklichkeit und Wissen“, weshalb er gewann und deshalb nun zur Kasse gebeten wird.
Indirekt bekräftigt das Gericht damit einmal mehr, dass Glücksspiele als solche gar nicht versteuert werden können. Zumindest nicht nach aktuellem Stand der Gesetze, denn ansonsten wäre die Frage nach versteuern oder nicht erst gar nicht gestellt worden.