Wie Wettbüros in Deutschland betrieben werden können, obwohl Online Sportwetten noch nicht einmal lizensiert sind, bleibt ein Rätsel. Doch den örtlichen Buchmacher hat fast jeder um die Ecke, doch manchmal näher als der Mehrheit lieb ist. In Berlin-Steglitz wurde nun entschieden, dass sich Bürger ein Wettbüro mitten im Wohngebiet nicht gefallen lassen müssen. Dies verstößt gegen das Gebot der Rücksichtnahme.
Zum eigentlichen Vorfall. Ein Betreiber mietete sich einen 90 Quadratmeter großen Gewerberaum und stellte erst danach den Antrag, dort ein Wettbüro einrichten zu können. Für ihn war es so selbstverständlich, dass er ziemlich überrascht war, als ihm die zuständige Behörde eine Absage erteilte. Das Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf sagte ab, denn sein Vorhaben wiederspricht der Art des Baugebiets. Außerdem gäbe es bereits drei Spielhallen und ein Wettbüro in der Nähe, die ebenfalls schon nicht erwünscht sind.
Dies wollte sich der Mieter nicht gefallen lassen und zog mit einer Gegenklage vor Gericht. Er begründete dies damit, dass bei ihm lediglich die Tippscheine abgegeben werden und er sich auch nicht wie viele Spielhallen, mit Öffnungszeiten bis tief in die Nacht anbieten würde. Doch von 11 bis 22 Uhr ist dem Verwaltungsgericht Berlin dennoch zu viel gewesen. Als Hauptgrund wurde aber die Nähe zu Wohngebieten genannt, trotz dessen das er ebenfalls an einer stark befahrenen Straße arbeiten würde. Die Nachteile für die Nachbarschaft überwiegen.