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Thema: Schweizer Pokerclub-Betreiber vor Gericht

  1. #1
    News Editor Avatar von Shinobi
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    Standard Schweizer Pokerclub-Betreiber vor Gericht

    Am morgigen Dienstag wird das Kantonsgericht Trogen entscheiden, wie mit den zwei Pokerbrüdern aus Herisau verfahren wird. Sie hatten im Dezember 2010 illegales Glücksspiel angeboten und dabei gilt es auch zu klären, ob die Gebühren auch als realer Einsatz zählen?

    X.C. und Y.C. hatten den Pokerclub „Gling“ ins Leben gerufen. Das Lokal wurde seit dem Februar 2009 geführt, doch in 2010 entschied das Bundesgericht, nur noch Pokerräume mit Lizenzen zu erlauben. Ok, die Homegames mit Freunden und Familien ließ man weiterhin zu. Doch auf die geänderte Rechtslage reagierten die beiden Brüder überhaupt nicht. Sie beteuerten in ihrer Anfangszeit noch, „ausschliesslich nach den Vorgaben der Eidgenössischen Spielbankenkommission“ zu arbeiten.

    Demnach hätten sie nur noch Pokerrunden mit Spielgeld anbieten dürfen, doch damit wären ihre Stammgäste ausgeblieben. Ein Pokerturnier kurz vor Weihnachten in 2010 sollte das Ende des Lokals besiegeln. Als die Behörden davon erfuhren, bereiteten sie einen Sondereinsatz vor und stürmten mit 20 Polizisten das Lokal. 39 Gäste sowie die Betreiber waren anwesend, Gelder und Spielmaterial wurden beschlagnahmt.

    Auf der Website des Pokerclubs war ein Buy In von „0+20 Franken“ angesetzt gewesen. Es wurde also nicht direkt für das Spiel in einen Preispool eingezahlt, sondern lediglich ein „Stuhlgeld“ verlangt, womit sich die Brüder rechtlich abgesichert fühlten. Gewonnen werden konnten Sachpreise wie T-Shirts und ein iPod Shuffle. „Wir gehen davon aus, dass wir uns absolut gesetzeskonform verhielten, es ging ja um nichts“ und genau das soll jetzt vor Gericht geklärt werden.

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  3. #2
    Casinospieler Avatar von Random
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    Standard

    Also für sowas jetzt gleich eine Gerichtsverhandlung zu starten, finde ich wirklich etwas übertrieben. Ein T-Shirt oder iPod, das ist doch kein wirklicher Wert...

  4. #3
    News Editor Avatar von Shinobi
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    Standard Erstes Urteil für Schweizer Pokerclub

    In der Schweiz wurde das Gesetz geändert und viele Pokerclubs hatten um ihre Existenz gefürchtet. Das Ausserrhoder Kantonsgericht hat nun in einem ersten Fall entschieden. Die zwei angeklagten Brüder wurden für schuldig erklärt. Sie hatten Glücksspiel außerhalb einer Konzession angeboten. Ihre Geldstrafen wurden allerdings halbiert. Bereits am Dienstag nach dem Urteil gab es gleich die Ankündigung zur Berufung.

    Die Pokerbrüder hatten es sich anders ausgerechnet. Sie zweifelten Poker als Glücksspiel an und gingen mit dieser Begründung in die Verhandlung. Das Gericht bzw. die klagende Behörde müsste erst einmal nachweisen, dass sie schuldig in diesem Sinne sein. Das Kantonsgericht hat sich diese Frage gar nicht erst gestellt.

    Aufgrund des Mangels an direktem Vorsatz, hat man die Strafe milder ausgesprochen. Die beiden Organisatoren von Poker Freerolls mit Stuhlmiete, aber ohne Geldgewinn, müssen nun jeweils 750 Franken zahlen. Hinzu kommen die Verfahrenskosten von 2.555 Franken. Was am 17. Dezember mit einer Razzia des letzten Turnieres begann, das auch noch offiziell angekündigt war, endete nun mit einem Urteil, dass die Brüder ihrer Existenz endgültig beraubt.

    Sie sind sich keiner Schuld bewusst und werden wohl Einspruch erheben, sodass der Fall vor das nächsthöhere Gericht geht.

  5. #4
    Casinospieler Avatar von Random
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    Standard

    Naja, eine geringe Geldbuße finde ich okay, Gesetzesverstoß ist eben Gesetzesverstoß. Ich kann jetzt nur nicht so ganz verstehen, wieso man für die paar Mücken ein weiteres Verfahren anstrebt, das kann ja nur noch teurer werden. Ode rwoll die Brüder auf dem Weg Poker aus der Glücksspielecke klagen?

  6. #5
    Casino Tester Avatar von WinningJack
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    Standard

    Ich denke es geht wieder mal nur um die Frage, ob Poker ein Glücksspiel oder Geschicklichkeitsspiel ist. Dazu haben sich vereinzelt schon regionale Gerichte geäußert, aber im deutschsprachigen Raum fehlen die Entscheidungen auf Bundesebene. Für Deutschland, Österreich und die Schweiz ist es immer noch ein Glücksspiel, obwohl schon oft genug das Gegenteil bewiesen wurde. Aber wäre es ein Spiel der Fähigkeiten, könnten sie es wohl nicht mehr so hoch besteuern.

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