Am morgigen Dienstag wird das Kantonsgericht Trogen entscheiden, wie mit den zwei Pokerbrüdern aus Herisau verfahren wird. Sie hatten im Dezember 2010 illegales Glücksspiel angeboten und dabei gilt es auch zu klären, ob die Gebühren auch als realer Einsatz zählen?
X.C. und Y.C. hatten den Pokerclub „Gling“ ins Leben gerufen. Das Lokal wurde seit dem Februar 2009 geführt, doch in 2010 entschied das Bundesgericht, nur noch Pokerräume mit Lizenzen zu erlauben. Ok, die Homegames mit Freunden und Familien ließ man weiterhin zu. Doch auf die geänderte Rechtslage reagierten die beiden Brüder überhaupt nicht. Sie beteuerten in ihrer Anfangszeit noch, „ausschliesslich nach den Vorgaben der Eidgenössischen Spielbankenkommission“ zu arbeiten.
Demnach hätten sie nur noch Pokerrunden mit Spielgeld anbieten dürfen, doch damit wären ihre Stammgäste ausgeblieben. Ein Pokerturnier kurz vor Weihnachten in 2010 sollte das Ende des Lokals besiegeln. Als die Behörden davon erfuhren, bereiteten sie einen Sondereinsatz vor und stürmten mit 20 Polizisten das Lokal. 39 Gäste sowie die Betreiber waren anwesend, Gelder und Spielmaterial wurden beschlagnahmt.
Auf der Website des Pokerclubs war ein Buy In von „0+20 Franken“ angesetzt gewesen. Es wurde also nicht direkt für das Spiel in einen Preispool eingezahlt, sondern lediglich ein „Stuhlgeld“ verlangt, womit sich die Brüder rechtlich abgesichert fühlten. Gewonnen werden konnten Sachpreise wie T-Shirts und ein iPod Shuffle. „Wir gehen davon aus, dass wir uns absolut gesetzeskonform verhielten, es ging ja um nichts“ und genau das soll jetzt vor Gericht geklärt werden.