In Ahlen bei Münster war man in Sachen Online Sportwetten etwas zu eifrig gewesen. Man hatte die Vergnügungssteuer im Alleingang eingeführt, ohne sich dafür die Zustimmung des Landes zu holen. Diese wäre jedoch nötig gewesen, wie das Verwaltungsgericht gestern mitteilte. Seit dem April 2011 hat man die Wett-Steuer auf die Anbieter von Sportwetten erhoben und dies war nicht rechtens.
Seitdem flossen immer fünf Prozent eines jeden Einsatzes in die Kasse der Kommune. Zehn Buchmacher hat Ahlen vor Ort und die meisten haben sich an diese Anordnung gehalten. Sie zahlten damit durchschnittlich 1.000 Euro pro Monat ein. Drei der Wettbüros hatten jedoch Klage erhoben und gewannen diesen Rechtsstreit nun vor Gericht.
Die Einführung einer neuen Steuer sei ohne die Genehmigung des Innen- und Finanzministeriums gar nicht erlaubt. Man habe in diesem Fall auch nicht die Steuer für Spielhallen spezifiziert, weil Wettbüros einer ganz anderen Branche unterliegen. Bei den Buchmachern sind Fernseher installiert, um live seine Wetten verfolgen zu können, erklärten die Richter.
Ahlen hatte es besonders eilig und war die erste Stadt, welche den Vergnügungssteuersatz auf Wettbüros einführte. Seit Mitte 2012 verlangen aber nun die Länder selbst eine ähnliche Steuer durch das Wetten- und Lotteriegesetz. Damit ist die Ahlener Wettsteuer hinfällig. Die Gemeinde muss nun auf 10.000 Euro verzichten. Die Steuerbescheide wurden vernichtet, die Gelder zurückgezahlt.