Immer wieder kommt es vor, dass Angestellte ihre Position ausnutzen, um ihre Spielsucht mit Unternehmenskapital zu finanzieren. So auch der aktuelle Fall eines 44-Jährigen, welcher als Krankenpfleger arbeitete. Doch der Mann hat viel Gnade bekommen. Er wurde zunächst nur vom Dienst suspendiert, aber nicht entlassen. Zudem hat er Glück beim Strafmaß gehabt.
21 Monate auf Bewährung lautete das Urteil, dafür das er 300.000 Euro unterschlagen hat. “Normalerweise geht man bei so einem Schadensbetrag nicht mit einer bedingten Strafe nach Hause”, erklärte Richterin Hannelore Pilz. Aber weil er ein umfassendes Geständnis abgelegt hat und der Tatzeitraum schon einige Jahre zurückliegt, wurde er weniger bestraft.
Von Ende 2006 bis März 2008 hat er mit dem Geld seiner Firma gespielt. „Dann habe ich in die Kasse gegriffen“ und das nicht nur einmal. Unbemerkt blieb sein Diebstahl deshalb, weil er eine Vereinbarung des Spitals ausnutzte. Diese wurde mit einem Apotheker getroffen, der die Medikamente für Mitarbeiter deutlich günstiger anbot. Bestellt und abgerechnet wurde über den Krankenpfleger, der zugleich die Personalvertretung inne hatte.
Man vertraute ihm also, doch dieser rechnete ganz anders ab, als vom Apotheker angedacht. Wöchentlich sollen 15.000 Euro im Schnitt im Tresor gelegen haben, bevor der Apotheker das Geld bekam. Zu dem unterschlagenen Geld, kommen noch 100.000 Euro von seiner Mutter und 160.000 Euro seines Ersparten hinzu.