Im letzten Jahr hatte der Bundesgerichtshof noch das Online Glücksspiel für illegal erklärt und sich für ein Verbot ausgesprochen. Die Umsetzung sollte wohl mit dem neuen Glücksspielstaatsvertrag erfolgen. Doch der Alleingang von Schleswig-Holstein hat den BGH zum Nachdenken gebracht.
Die äußerst liberale Einstellung führte dazu, dass Online Glücksspiel in allen Formen reguliert wurde und das bis jetzt problemlos. Dadurch wird angezweifelt, ob das große Verbot der Online Glücksspiele noch rechtens ist. Vorsitzender Richter Joachim Bornkamm erklärt, dass sich die Lage geändert habe und man überdenken müsse. „Das bereitet ein Problem, als dass die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs hohe Anforderungen an die Mitgliedstaaten stellt.
Damit illegale Angebote im WWW verboten werden können, müsse „Kohärenz“ zwischen den Bundesländern herrschen. Auf der aktuellen Grundlage könnte Deutschland den Richtlinien der EU wiedersprechen und damit für rechtswidrig erklärt werden. Die SPD kündigte nach dem Machtwechsel eine schnellstmögliche Angleichung an, aber davon ist noch nichts umgesetzt worden.
Ein Beispiel aus NRW zeigt, wie verzwickt die Lage ist. Ein Anbieter für Online Glücksspiel und Poker aus Gibraltar hatte in Deutschland ein Angebot geschalten. Die staatliche Lotterie verklagte ihn, worauf die Anwälte konterten: „Es gibt kein kohärentes Internetverbot mehr, es gibt einen Flickenteppich“ und damit haben sie gar nicht so unrecht.