Das Finanzgericht in Köln entschied in einem aktuellen Urteil, dass besonders erfolgreiche Pokerspieler mit regelmäßigen und hohen Preisgeldern ihre Gewinne versteuern müssen. Das Gericht stufte Gewinne dieser Art als gewerbliche Einkünfte ein. Im konkreten Fall ging es um den deutschen Poker-Profi Eddy Scharf, der bei Pokerturnieren Preisgelder im insgesamt siebenstelligen Bereich gewonnen hatte. Das Finanzgericht hat dabei aber wahrscheinlich nur die Preisgelder berücksichtigt, die in der Hendon Mob Datenbank bezüglich der erfolgreichsten Pokerspieler veröffenlicht werden. Dem stehen allerdings auch sehr viele Ausgaben gegenüber, die in vielen Fällen sogar höher sind als die erzielten Preisgelder. Viele Pokerprofis verschweigen z.B. gern dutzende oder hunderte Turniere mit teilweise hohen Startgebühren, bei denen sie kein Preisgeld gewonnen haben. In der Gesamtbilanz kann dadurch ein Minusstand möglich sein.
Beim Gerichtsurteil handelt es sich um eine so genannte Einzelfallentscheidung, so dass die endgültige und rechtlich verbindliche Entscheidung erst vom Bundesfinanzhof getroffen werden kann.