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Thema: Glücksspiel: Rückschlag für Bet-at-Home

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    Standard Glücksspiel: Rückschlag für Bet-at-Home

    Österreich dürfe strafrechtlich gegen Online-Wettfirmen vorgehen, sagt der Generalanwalt am EuGH. Das Gericht folgt den Empfehlungen der Generalanwälte in der Mehrzahl der Fälle.

    Die auch in Österreich tätige Internet-Glücksspielfirma bet-at-home erhielt am Donnerstag schlechte Nachrichten aus Luxemburg. Denn nach Ansicht des Generalanwaltes Yves Bot am Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) darf die Republik Österreich ein Strafverfahren gegen Bet-at-Home wegen Verdachts des illegalen Glücksspiels einleiten. Die acht Generalanwälte bereiten Entscheidungen des EuGH inhaltlich vor; das Gericht folgt ihren Empfehlungen in der Mehrzahl der Fälle.

    Die Staatsanwaltschaft Linz hat den EuGH Ende August 2009 im Zug ihrer Ermittlungen gegen Bet-at-Home um die Vorabentscheidung der Frage ersucht, ob das Glücksspielmonopol mit der EU-Freiheit zur Erbringung von Dienstleistungen vereinbar ist. Das Glücksspielgesetz sieht vor, dass die Inhaber von Lizenzen für Internet-Lotterien eine Kapitalgesellschaft mit Sitz im Inland sein müssen. Bet-at-Home organisiert seine Glücksspiele von Malta aus: ein klarer Verstoß gegen das Gesetz.

    Generalanwalt Bot erklärte Monopole insofern für zulässig, als dadurch öffentliche Interessen geschützt werden. Beispiele dafür sind der Schutz von Minderjährigen und Spielsüchtigen oder die Bekämpfung von Geldwäsche. Ob Österreichs Monopol aber zulässig ist, beantwortete Bot nicht. In einem ähnlichen Fall kam der EuGH Ende 2010 zum Ergebnis, dass Österreich Glücksspiellizenzen auf intransparente Weise vergibt, was unionsrechtswidrig ist.

    Im Fall von bet-at-home ist diese Frage aber irrelevant. Denn Bot hielt fest, dass man sich nicht auf den EU-Vertrag berufen kann, „wenn sich zeigen sollte, dass unter den Umständen des vorliegenden Falls die maltesischen Tochtergesellschaften rein künstliche Gestaltungen sind, die es ihrer österreichischen Muttergesellschaft ermöglichen sollen, das Verbot des Betriebs von Online-Glücksspielen in Österreich zu umgehen“. Das Urteil ist in einigen Monaten zu erwarten.

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